Opposition fordert Scholz zur Stellungnahme bei Geldwäsche-Ermittlungen auf

Der Finanzausschuss des Bundestages will den Finanzminister und SPD-Kanzlerkandidaten noch vor der Bundestagswahl befragen. Als Termin steht der 20. oder 22. September im Raum.
Bundesfinanzminister und SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz | Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Britta Pedersen
Bundesfinanzminister und SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz | Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Britta Pedersen
reuters

Nur wenige Tage von der Bundestagswahl will die Opposition SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz zu Geldwäsche-Ermittlungen befragen. Die federführenden Fachleute aller Fraktionen im Finanzausschuss des Bundestages wollen am Mittwochnachmittag über einen Termin für eine Ausschuss-Sondersitzung beraten, wie es am Dienstag aus Ausschusskreisen hieß.

FDP, Linke und Grüne hatten bei Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) eine Sondersitzung beantragt und als Termine den 20. oder 22. September vorgeschlagen. "Die Anwesenheit von Bundesminister Scholz ist dabei erbeten", heißt es in dem Schreiben. Die nun bekanntgewordenen Vorwürfe gegen die Geldwäsche-Spezialeinheit FIU hätten "eine bisher ungeahnte Qualität" erreicht. Scholz solle zu den Vorgängen Stellung beziehen.

Geschäftsbereich nicht im Griff

Union und Opposition sehen in den Ermittlungen eine Angriffsmöglichkeit auf Scholz, der mit seiner SPD die Umfragen zur Bundestagswahl anführt. Sie werfen ihm vor, er habe seinen Geschäftsbereich nicht im Griff. Die in einer Sommerpause erforderliche Zustimmung des Bundestagspräsidenten zur Sondersitzung des Ausschusses stand am Dienstag noch aus.

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hatte am Freitag im Bundesfinanz- und im Justizministerium Durchsuchungen vorgenommen. Die Ermittlungen richten sich nicht gegen die Ministerien, sondern gegen die beim Zoll und damit beim Finanzministerium angesiedelte Spezialeinheit zur Bekämpfung von Geldwäsche, die Financial Intelligence Unit (FIU). Gegen sie wird laut Staatsanwaltschaft seit 2020 ermittelt, weil von Banken gefertigte Verdachtsmeldungen nicht an Polizei und Justiz weitergeleitet worden seien.

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