Clearstream erhält Banklizenz für deutschen Zentralverwahrer

Die Deutsche-Börse-Tochter Clearstream hat die Vorgaben der europäischen Verordnung über Zentralverwahrer (Central Securities Depositories Regulation - CSDR) endgültig umgesetzt.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erteilte jetzt die entsprechende Banklizenz für die Clearstream Banking AG, den deutschen Zentralverwahrer (CSD). Es war die letzte noch fehlende CSDR-Lizenz für Clearstream.
Die CSDR habe zum Ziel, die Märkte stabiler, transparenter und effizienter zu machen. Sie schaffe eine einheitliche Regulierung der Wertpapierabwicklung und entsprechender Infrastrukturen in der gesamten Europäischen Union. Die Verordnung war 2014 in Kraft getreten und von der Branche werden seitdem die CSD-spezifischen Maßnahmen umgesetzt.
Clearstream verwahrt Vermögen von 16 Billionen Euro
Neben der Clearstream Banking AG haben auch der internationale Zentralverwahrer (ICSD, Clearstream Banking S.A.) und der Luxemburger Zentralverwahrer (LuxCSD S.A.) entsprechende Lizenzen. Die ICSD verfügt zudem über die Erlaubnis für Bankdienstleistungen und eine interoperable Verbindung ("Bridge").
Mit einem verwahrten Vermögen von rund 16 Bio. Euro ist Clearstream einer der weltweit größten Abwicklungs- und Verwahrdienstleister für in- und ausländische Wertpapiere.