Die BaFin hat bei N26 einen umfangreichen Instrumentenkasten zur Verfügung
Die rechtliche Grundlage für eine mögliche Beschränkung des Kundenwachstums bei N26 findet sich im Paragrafen 45b des Gesetzes über das Kreditwesen.
![Der Hauptsitz der BaFin in Bonn. | Foto: picture alliance / JOKER | Alexander Stein](https://photos.watchmedier.dk/watchmedier/resize:fill:3840:0:0/plain/https://photos.watchmedier.dk/Images/article13217075.ece/ALTERNATES/schema-16_9/33484977.jpg)
Das explosionsartige Wachstum von N26 könnte von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebremst werden. Die Regulierer erwägen das Kundenwachstum zu deckeln, so berichtet es das Handelsblatt unter Berufung auf mit den Vorgängen vertraute Personen.
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