BGH weist Revision von Deutscher Bank und Sparda-Bank Hessen zu Dispozinsen ab

Somit steht nun fest: Beide Institute müssen nach einem Urteil des BGH ihre Informationen zu Dispozinssätzen transparenter gestalten.
Blick auf eine Turm der Deutschen Bank | Foto: Deutsche Bank
Blick auf eine Turm der Deutschen Bank | Foto: Deutsche Bank

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (Vzbv) gegen die Deutsche Bank und die Sparda-Bank Hessen stattgegeben. Das geht aus einer Mitteilung der Verbraucherschützer von Mittwoch hervor. Der BGH wies damit die Revisionsanträge der Banken gegen Urteile des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt zurück.

Bereits registriert?Hier anmelden

Lesen Sie den vollständigen Beitrag

Erhalten Sie einen kostenfreien Zugang für 7 Tage. Es wird keine Kreditkarte benötigt und Ihr Probezugang endet automatisch nach Ablauf des Probezeitraums.

Mit Ihrem Probeabonnement erhalten Sie:

  • Zugang zu allen Inhalten
  • Erhalten Sie unsere täglichen Newsletter
  • Zugang zu unserer App
  • Muss mindestens 8 Zeichen und drei der folgenden haben: Groß-, Kleinbuchstaben, Zahlen, Symbole
    Muss mindestens 2 Zeichen enthalten
    Muss mindestens 2 Zeichen enthalten

    Erhalten Sie unbegrenzten Zugang zu allen Inhalten von FinanzBusiness für 179 € pro Quartal

    Starten Sie Ihr Abonnement hier

    Erhalten Sie unbegrenzten Zugang für sich und Ihr Team

    Starten Sie heute Ihr kostenloses Unternehmens-Probe-Abo

    Jetzt teilen

    Zum Newsletter anmelden

    Bleiben Sie mit unserem Newsletter immer auf dem aktuellen Stand der Entwicklungen Ihrer Branche.

    Newsletter-Bedingungen

    Die jüngsten FinanzBusiness-Artikel

    Die GLS Bank ist bislang die einzige Bank, die Debitkarten aus Holz standardmäßig ausgibt. | Foto: GLS Bank

    Zweifel an Nachhaltigkeit der neuen Genossen-Holzkarte

    Für Abonnenten

    Lesen Sie auch