KfW senkt Zinsen im bankdurchgeleiteten Fördergeschäft

Für die geförderten Privatkunden und Unternehmen sinken durch die Weitergabe von negativen Bankeneinständen die Zinsen, bleiben jedoch im positiven Bereich.
Günther Bräunig, Vorstandsvorsitzender der KfW | Foto: KfW
Günther Bräunig, Vorstandsvorsitzender der KfW | Foto: KfW

Zur Refinanzierung ihres Fördergeschäfts begibt die KfW Anleihen an den internationalen Kapitalmärkten. Im aktuellen Niedrigzinsumfeld zahlt die KfW niedrige Zinsen bis in den Minusbereich.

Ab Juli kann dieser Vorteil in Form von "negativen Bankeneinständen" für die durchleitenden Banken und damit zu deutlich niedrigeren Zinsen als bisher in den Förderprogrammen für Privatkunden und kommunale und soziale Unternehmen weiter geleitet werden, heißt es in einer Mitteilung der staatlichen Förderbank. Voraussetzung für die ab Juli mögliche Weitergabe waren umfangreiche Anpassungen der IT-Systeme, sowohl bei der KfW als auch bei den Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken, Privatbanken und Landesförderinstituten.

Der Vorstandsvorsitzende der KfW, Günther Bräunig, sagt: "Die Weitergabe von negativen Bankeneinständen in unseren Förderprogrammen ist nach der KfW-Corona-Hilfe ein weiterer Meilenstein in der Zusammenarbeit mit unseren Finanzierungspartnern. Sie stärkt die Attraktivität unserer Förderkredite, ermöglicht eine differenzierte Zinsgestaltung entsprechend unseren strategischen Förderzielen und unterstützt damit wichtige Zukunftsinvestitionen in den Klimaschutz sowie in Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Innovationen."

Zinsen für die Endkreditnehmer sinken, bleiben jedoch positiv

Die Weitergabe des Refinanzierungsvorteils der KfW wird durch ein verbindliches Konditions- und Margensystem zwischen KfW und Hausbanken sichergestellt. Der Zinssatz für die Endkreditnehmer wird nach der Einführung der Weitergabe deutlich sinken, jedoch im positiven Bereich bleiben.

Die KfW hatte zu Beginn des Jahres bereits Minuszinsen in ihrem Direktgeschäft mit Kommunen, Landesförderinstituten und Leasinggesellschaften gestartet.

KfW vergibt Förderkredite an Kommunen zu Negativzinsen

Ferner ist seit dem 1. Februar 2021 die Weitergabe eines negativen Bankeneinstandes im Rahmen der Individualfinanzierung für Unternehmen möglich. Die jetzt erfolgte Umsetzung für die bankdurchgeleiteten Förderprogramme wurde zugunsten der von KfW und Kreditwirtschaft gemeinsam durchgeführten KfW-Corona-Hilfe für einige Monate zurückgestellt.

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