Gerichte streiten um Wirecard-Klagewelle gegen EY
![Das Gerichtsgebäude für das Amtsgericht, das Landgericht I und II in München, das Oberlandesgericht und die Staatsanwaltschaft | Foto: picture alliance/dpa | Matthias Balk](https://photos.watchmedier.dk/watchmedier/resize:fill:3840:0:0/plain/https://photos.watchmedier.dk/Images/article13069433.ece/ALTERNATES/schema-16_9/244272639_ed.jpg)
Ein Jahr nach der Pleite des Skandalkonzerns Wirecard streiten die Landgerichte München und Stuttgart um die Zuständigkeit für eine Welle mehrerer hundert Schadenersatzklagen.
Das Landgericht Stuttgart hat rund 140 im Zusammenhang mit dem Wirecard-Skandal stehende Klagen gegen den Wirtschaftsprüfer EY an das Landgericht München I verwiesen. In München sind damit etwa 400 Wirecard-Zivilklagen anhängig. Doch wollen die Münchner nicht allein auf diesem Berg von Verfahren sitzen bleiben.
Gerichtsstandbestimmungsanträge gestellt
Deswegen hat das dortige Landgericht in 21 Fällen "Gerichtsstandbestimmungsanträge" beim Oberlandesgericht Stuttgart gestellt, wie das dortige OLG auf Anfrage mitteilte. Sollte das Oberlandesgericht zugunsten Münchens entscheiden, werden die dort beteiligten Kammern voraussichtlich bei weiteren Fällen die Übernahme verweigern. "Teilweise wird die in den vorgelegten Verfahren zu erwartende Entscheidung des OLG abgewartet, bevor über die Übernahme oder Nichtübernahme entschieden wird", heißt es beim LG München I.
Am OLG werde jeder Fall gesondert geprüft, erklärte eine OLG-Sprecherin. "Die Entscheidung ist nur für das jeweilige Verfahren bindend." Über eine einstellige Zahl von Klagen gegen EY ist in München bereits entschieden, in diesen Fällen haben die Kläger verloren.
EY hatte die mutmaßlich gefälschten Wirecard-Bilanzen bis 2018 über Jahre testiert. Die Klagen stützen sich darauf, dass die EY-Prüfer dabei nicht sorgfältig gewesen seien und damit ihre Pflichten verletzt hätten. Der mittlerweile zerschlagene Wirecard-Konzern hatte am 25. Juni vergangenen Jahres nach dramatischen Wochen und Monaten Insolvenz angemeldet.