Damit setzt der Bundestag die europäische Covered-Bonds-Richtlinie um. Außerdem billigte der Finanzausschuss ein eigenständiges Aufsichtsregime für die Wertpapierinsitute.
Der Finanzausschuss des Bundestags hat die Pfandbriefnovelle gebilligt und setzt damit die europäische Covered-Bonds-Richtlinie um.
Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, begrüßt diesen Schritt: "Mit der Pfandbriefnovelle führen wir europaweit einheitliche Bezeichnungen für gedeckte Schuldverschreibungen ein", wird sie in einer Mitteilung zitiert. "Das wird den Vertrieb des deutschen Pfandbriefes im Ausland erleichtern, der seit jeher den Qualitätsstandard in der Branche darstellt."
Sollte eine Pfandbriefbank insolvent gehen, so besteht nach dem neuen Gesetz zudem nun die Möglichkeit einer Fälligkeitsverschiebung um maximal zwölf Monate. "Auf diese Weise wird im Interesse der Gläubiger Liquiditätsengpässen bis zur Verwertung der Deckungswerte entgegengewirkt", so Tillmann.
Zustimmung im Deckungsregister
Künftig haben Treuhänder außerdem die Möglichkeit, im Deckungsregister künftig elektronisch auf Basis bereits existierender technischer Lösungen zuzustimmen, wie der zuständige Berichterstatter Sepp Müller (CDU) erklärt. "Zudem haben wir Übergangsvorschriften ergänzt, sodass durch neue Offenlegungsanforderungen keine Daten rückwirkend für das jeweilige Vorjahr erhoben werden müssen", so Müller in der Mitteilung. Ab sofort reichen überdies die Gruppen- und Gebäudeinzelversicherungen für die pfandbriefrechtliche Versicherungspflicht aus.
Bisher bestanden im europäischen Finanzmarktrecht nur rudimentäre Regelungen über gedeckte Schuldverschreibungen, heißt es im Gesetzesentwurf.
"Die Unterschiedlichkeit der Regelungen hat bisher eine grenzüberschreitende Vermarktung von gedeckten Schuldverschreibungen behindert. Außerdem wurde eine risikoadäquate Behandlung der Produkte bei Liquiditäts- und Eigenmittelvorgaben der europäischen Finanzmarktregulierung erschwert", wird dort weiter ausgeführt. Mit der Covered-Bonds-Richtlinie soll nun die Kapitalmarktunion vertieft werden.
Aufsichtsregime für Wertpapierinstitute
Neben der Pfandbriefnovelle beschloss der Finanzausschuss des Bundestags außerdem ein eigenständiges Aufsichtsregime für Wertpapierinstitute. Zuvor war die Aufsicht über Wertpapierinstitute im Kreditwesengesetz geregelt. Das habe "den spezifischen Anforderungen an die Geschäftsmodelle und anders gelagerten Risiken bei Wertpapierinstituten nicht ausreichend Rechnung getragen", so Tillmann.
Die künftige Beaufsichtigung unterscheidet zwischen drei Größenklassen hinsichtlich der Eigenmittelanforderungen, sowie der Anforderungen an die Geschäftsorganisation, Geschäftsleitung und Aufsichtsorgane.
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