Rund acht Monate nach ihrer Vorstellung sind Pläne der Bundesregierung zur Stärkung des Anlegerschutzes nun in Gesetzesform gegossen. Der Entwurf sieht vor, dass der Vertrieb von Vermögensanlagen künftig stärker reguliert wird.
Zudem sollen die Kontroll-Kompetenzen der Finanzaufsicht erweitert werden, heißt es auf der Webseite des Deutschen Bundestages. Dort ist auch der Entwurf der Gesetzesvorlage veröffentlicht.
Verbot von Blindpool-Anlagen
Das Gesetz würde demnach künftig sogenannte Blindpool-Anlagen verbieten, also Finanzanlagen, bei denen die konkreten Anlageobjekte bei der Prospekterstellung noch nicht feststehen.
Des Weiteren dürfen künftig nur noch beaufsichtigte Berater und Vermittler Vermögensanlagen vertreiben, heißt es in der Meldung. Der Entwurf sieht vor, dass Emittenten von Vermögensanlagen besser überwacht werden. Unabhängige Dritte sollen künftig kontrollieren, wohin Anlegergeld fließt.
Mehr Rechte bekommt auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die Behörde soll bei bedenklichen Produkten umfangreicher als bisher eingreifen können.