Die Behörde agiere "am Rande des rechtlich Zulässigen'", heißt es aus dem Genossenschaftsverband Bayern. Anlass für den Ärger ist die informelle Bankregulierung.
Ulrike Barth, dpa
Die im Wirecard-Skandal unter Druck geratene Finanzaufsicht BaFin hat neuen Ärger - dieses Mal mit Bayerns Volks- und Raiffeisenbanken. Der Genossenschaftsverband Bayern warf der Behörde am Mittwoch vor, sich bei der Regulierung "zunehmend am Rande des rechtlich Zulässigen" zu bewegen.
Anlass ist die "informelle" Bankregulierung - also Merkblätter, Pressemitteilungen oder Interviews, in denen sich die BaFin-Spitze zu Vorgaben für die Finanzbranche äußert.
"Der Rechtsstaat darf nicht zulassen, dass eine Behörde in der Praxis einfach die Rolle des Gesetzgebers übernimmt“, fasste GVB-Präsident Jürgen Gros die Motivation zu diesem Gutachten in einer Presseerklärung zusammen.
"Dort, wo es keine gesetzlichen Regelungen gibt, kann nicht die BaFin diese Lücke über informelle Methoden füllen und quasi Recht setzen. Ein solches Vorgehen steht einer Behörde nicht zu", kritisierte Gros. "Die BaFin muss zurück ins rechtsstaatliche Korsett“, fordert er. Das müsse auch Teil der anstehenden BaFin-Reform werden.
Mehr Kontrolle durch den Aufsichtsrat gefordert
Das Gebaren der Bankenaufsichtsbehörde offenbare ein erhebliches Kontrollproblem. In diesem Fall sei der Dienstherr, das Bundesministerium der Finanzen, ebenso gefordert wie der Verwaltungsrat der BaFin. "Dieses Aufsichtsgremium braucht die notwendigen Kompetenzen, um als unabhängiges Überwachungsgremium fungieren zu können", forderte der GVB-Präsident.
Bisher füllt der Verwaltungsrat eher eine repräsentative Funktion und übt Haushaltskontrolle aus. "Die schwache Rolle des BaFin-Verwaltungsrats muss sich ändern, hin zu einer durchsetzungsstarken Aufsicht für die Aufsicht", so Gros.
Das Gremium sollte nach Vorstellung des GVB schlagkräftiger werden. Außerdem plädiert der Genossenschaftsverband dafür, dass die BaFin künftig im Finanzausschuss des Bundestags regelmäßig Rechenschaft über ihre Aufsichtstätigkeit ablegt. Die BaFin erklärte auf Anfrage, dass sich die Behörde zu der Kritik nicht äußere.
Gutachten untermauert die Kritik
Gestützt wird die Kritik durch den Berliner Rechtsprofessor Lars Klöhn. Klöhn, unter anderem Mitherausgeber der Zeitschrift Mitherausgeber der Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft (ZBB), wirft der BaFin in einem Gutachten vor, dass die Behörde "faktisch selbst gesetztes Recht" vollziehe und damit die Grenzen des aufsichtsrechtlich Zulässigen systematisch überschreite.
Als konkretes Beispiel nennt der Jurist die von der BaFin zu Beginn der Corona-Krise im Frühjahr 2020 verkündete Aufforderung an die Banken, bei Dividenden Zurückhaltung zu üben.
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