
Wegen eines Verstoßes gegen das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) hat die BaFin gegen die Quirin Privatbank AG eine Geldbuße in Höhe von 210.000 Euro verhängt.
Wie die BaFin auf ihrer Webseite mitteilt, habe die Privatbank "Geschäfte im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung getätigt, die nach den eingeholten Informationen für die Kunden nicht geeignet waren." Damit habe Quirin gegen Paragraf 64 des WpHG gestoßen, so die BaFin. Weitere Details zu dem Verstoß machte die BaFin nicht.
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