Um Lieferketten weltweit zu stabilisieren, haben sich Bundesregierung und Kreditversicherer darauf geeinigt, ihren gemeinsamen Schutzschirm ein halbes Jahr länger aufzuspannen als bisher geplant - bis zum 30. Juni 2021. Laut Mitteilung des Bundesfinanzministeriums muss die Verlängerung von der Europäischen Kommission beihilferechtlich aber noch genehmigt werden.
Die Pflichten der Kreditversicherer
Für den Bund geht es um eine Fortsetzung seiner Garantie für Entschädigungszahlungen der Kreditversicherer in Höhe von bis zu 30 Mrd. Euro.
Im Gegenzug verpflichten sich die Kreditversicherer dem Bund zufolge aber dazu, ihre bestehenden Kreditlimite "weitestgehend aufrecht zu erhalten und sich an den Schadenzahlungen mit zehn Prozent zu beteiligen", wie es heißt. Zudem würden sie dem Bund knapp 60 Prozent der Prämieneinnahmen für das erste Halbjahr 2021 überlassen. Auch die über die Garantie des Bundes hinausgehenden Ausfallrisiken sollen die Kreditversicherer tragen.
Kreditlinien bestehen nach wie vor im Umfang von mehr als 400 Mrd. Euro.