Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf gegen Geldwäsche

Die Bundesregierung verschärft ihre Maßnahmen gegen Geldwäsche. Banken rechnen mit Mehrarbeit und steigenden Kosten.
Christine Lambrecht, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Anfang Oktober im Bundestag in Berlin | Foto: picture alliance
Christine Lambrecht, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Anfang Oktober im Bundestag in Berlin | Foto: picture alliance

Das geplante Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche nimmt die nächste Hürde: Die Bundesregierung hat den im August vorgelegten Entwurf heute beschlossen.

Tatbestand der Geldwäsche wird grundlegend reformiert 

Auch Banken werden gefordert, stehen vor Mehrarbeit: Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) erteilte dem Verzicht auf einen selektiven Vortatenkatalog, wie ihn der Entwurf vorsieht, deshalb schon im Vorfeld eine Absage.

In ihrer Stellungnahme hatte die DK unter anderem kritisiert, dass mit dem Verzicht auf den Vortatenkatalog eine Fülle an neuen Aufgaben und Kosten auf Banken zukämen.

"Nur durch die Beibehaltung eines Vortatenkatalogs mit Bezügen zur organisierten Kriminalität und schwerwiegenden Straftaten und die Fokussierung auf entsprechende Begehungsweisen kann die bestehende Verpflichtung zur Meldung verdächtiger Sachverhalte gerechtfertigt werden", erklärte sie ihren Standpunkt (Stellungnahme zum Download).

Bundesregierung spricht von einem Paradigmenwechsel

Die Bundesregierung indessen sieht im Verzicht auf den Vortatenkatalog das Herzstück der Reform. "Erstmals kann jede Straftat Vortat der Geldwäsche sein, das ist ein Paradigmenwechsel", sagte Bundesfinanzminister Olaf Scholz heute bei der Verkündung des Beschlusses. Mit den neuen Regeln bekomme die Geldwäschebekämpfung noch mehr Biss. "Schmutzige Geldströme können wir so schneller und wirksamer trockenlegen."

Scholz hat den Entwurf mit arbeitet, vorgelegt wurde er jedoch Christine Lambrecht, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz.

Lambrecht betont, man müsse Organisierte Kriminalität und schwerwiegende Wirtschaftsstraftaten mit aller Konsequenz verfolgen. "Wir wollen den komplexen alten Tatbestand der Geldwäsche durch eine klare neue Strafvorschrift ersetzen und deutlich erweitern."

Aus welcher Straftat ein Vermögenswert herrührt, soll künftig keine Rolle mehr spielen. "Wenn Vermögenswerte durch Straftaten erlangt und verschleiert werden, ist das Geldwäsche – ganz gleich ob die Vortaten Drogenhandel, Schutzgelderpressung, Menschenhandel, Betrug oder Untreue sind."

Kernpunkte des Gesetzentwurfs:

  • Verzicht auf einen selektiven Vortatenkatalog: Künftig gilt jede Straftat als Vortat. Vorteil aus Sicht der Bundesregierung: Die Kriminalitätsbekämpfung im Umfeld der Geldwäsche würde so deutlich effektiver.
  • Geldwäschestraftatbestand soll häufiger greifen. Delikte wie Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Untreue und Erpressung kämen als Vortaten der Geldwäsche bisher nur in Betracht, wenn diese gewerbsmäßig oder durch Banden begangen würden – der Entwurf ändert das.
  • Strafrahmen: Er bleibt gleich – möglich ist also die Verhängung einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. In besonders schweren Fällen, etwa wenn Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelten, gelte nach wie vor ein Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.

"Wer leichtfertig nicht erkennt, dass es sich um einen durch eine Straftat erlangten Vermögensgegenstand handelt, soll mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden", warnt der Bund in seiner Pressemitteilung.

Mit dem Gesetzentwurf setzt die Bundesregierung die Richtlinie (EU) 2018/1673 des Europäischen Parlaments und des Rates über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche um.

EU stellt neuen Plan zur Bekämpfung der Finanzierung von Geldwäsche und Terrorismus vor 

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