Das geplante Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche nimmt die nächste Hürde: Die Bundesregierung hat den im August vorgelegten Entwurf heute beschlossen.
Auch Banken werden gefordert, stehen vor Mehrarbeit: Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) erteilte dem Verzicht auf einen selektiven Vortatenkatalog, wie ihn der Entwurf vorsieht, deshalb schon im Vorfeld eine Absage.
In ihrer Stellungnahme hatte die DK unter anderem kritisiert, dass mit dem Verzicht auf den Vortatenkatalog eine Fülle an neuen Aufgaben und Kosten auf Banken zukämen.
"Nur durch die Beibehaltung eines Vortatenkatalogs mit Bezügen zur organisierten Kriminalität und schwerwiegenden Straftaten und die Fokussierung auf entsprechende Begehungsweisen kann die bestehende Verpflichtung zur Meldung verdächtiger Sachverhalte gerechtfertigt werden", erklärte sie ihren Standpunkt (Stellungnahme zum Download).
Bundesregierung spricht von einem Paradigmenwechsel
Die Bundesregierung indessen sieht im Verzicht auf den Vortatenkatalog das Herzstück der Reform. "Erstmals kann jede Straftat Vortat der Geldwäsche sein, das ist ein Paradigmenwechsel", sagte Bundesfinanzminister Olaf Scholz heute bei der Verkündung des Beschlusses. Mit den neuen Regeln bekomme die Geldwäschebekämpfung noch mehr Biss. "Schmutzige Geldströme können wir so schneller und wirksamer trockenlegen."
Scholz hat den Entwurf mit arbeitet, vorgelegt wurde er jedoch Christine Lambrecht, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz.
Lambrecht betont, man müsse Organisierte Kriminalität und schwerwiegende Wirtschaftsstraftaten mit aller Konsequenz verfolgen. "Wir wollen den komplexen alten Tatbestand der Geldwäsche durch eine klare neue Strafvorschrift ersetzen und deutlich erweitern."
Aus welcher Straftat ein Vermögenswert herrührt, soll künftig keine Rolle mehr spielen. "Wenn Vermögenswerte durch Straftaten erlangt und verschleiert werden, ist das Geldwäsche – ganz gleich ob die Vortaten Drogenhandel, Schutzgelderpressung, Menschenhandel, Betrug oder Untreue sind."
Kernpunkte des Gesetzentwurfs:
Verzicht auf einen selektiven Vortatenkatalog: Künftig gilt jede Straftat als Vortat. Vorteil aus Sicht der Bundesregierung: Die Kriminalitätsbekämpfung im Umfeld der Geldwäsche würde so deutlich effektiver.
Geldwäschestraftatbestand soll häufiger greifen. Delikte wie Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Untreue und Erpressung kämen als Vortaten der Geldwäsche bisher nur in Betracht, wenn diese gewerbsmäßig oder durch Banden begangen würden – der Entwurf ändert das.
Strafrahmen: Er bleibt gleich – möglich ist also die Verhängung einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. In besonders schweren Fällen, etwa wenn Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelten, gelte nach wie vor ein Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.
"Wer leichtfertig nicht erkennt, dass es sich um einen durch eine Straftat erlangten Vermögensgegenstand handelt, soll mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden", warnt der Bund in seiner Pressemitteilung.
Mit dem Gesetzentwurf setzt die Bundesregierung die Richtlinie (EU) 2018/1673 des Europäischen Parlaments und des Rates über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche um.
Die Sparkasse muss aufgrund richterlicher Anordnung ein Konto für die Partei führen. Das tut sie auch - und fühlt sich bei ihrem Widerstand von der Justiz ausgebremst, so ein Institutssprecher.
Bankkarten aus Holz sind der letzte Schrei, Kunden lieben sie. Die Institute aber zögern mit der Einführung. Das hat mit den Kosten zu tun - und der Frage, wie viel CO₂ die Karten wirklich einsparen.
Ein neues Produkt soll Finanzinstituten einen direkten Zugang zur Blockchain-Infrastruktur von Swiat ermöglichen. Bei Swiat rechnet man bis 2030 mit einem Wachstum digitaler Assets von 60 Prozent.
Das Kreditgeschäft nahm im Mai nur wenig Fahrt auf. Lediglich 0,3 Prozent mehr Kredite an Unternehmen und Privatleute wurden vergeben. Nun hoffen die Institute auf den Effekt der gesenkten Leitzinsen.
Die Vertreterversammlung der Raiffeisen-Volksbank Aschaffenburg stimmte dem Verschmelzungsvertrag mit der Frankfurter Volksbank zu. Damit ist die Fusion endgültig beschlossen.
Bankkarten aus Holz sind der letzte Schrei, Kunden lieben sie. Die Institute aber zögern mit der Einführung. Das hat mit den Kosten zu tun - und der Frage, wie viel CO₂ die Karten wirklich einsparen.
Bernd Förtsch hat seine anhaltende Kritik an Aufsichtsratschef Martin Korbmacher bekräftigt. So fordert Förtsch erneut, dass dieser seinen Vorsitz abgibt.