EY muss um weiteren Bankenauftrag fürchten
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Die KfW denkt offenbar darüber nach, ihren Vertrag mit Ernst & Young (EY) zu lösen. Die staatliche Bank soll in Erwägung ziehen, EY als Wirtschaftsprüfer fallenzulassen.
Laut Medienberichten nimmt die Bundesregierung die Prüfung der staatlichen KfW genau unter die Lupe und erwäge eine Trennung von EY, berichten zwei mit den Diskussionen vertraute Personen laut Handelsblatt unter Berufung auf Bloomberg. Es sei jedoch noch keine Entscheidung gefallen, hieß es.
Die Commerzbank und die DWS Group haben sich bereits von EY, einem der vier großen Wirtschaftsprüfer, getrennt.
Commerzbank wendet sich von EY ab
Auf Nachfrage von FinanzBusiness erklärte eine Sprecherin der KfW, dass die Jahresabschlussprüfungsleistungen regelmäßig für einen Vier-Jahreszeitraum ausgeschrieben werden.
"Aktuell wird der Rahmenvertrag für die kommende Periode 2022 bis 2025 neu verhandelt. Die Entscheidung erfolgt in Abhängigkeit von Qualität und Preis der angebotenen Leistung. Verantwortung für die Durchführung des Ausschreibungsverfahrens und Vorschlagsrecht liegt beim Prüfungsausschuss der KfW", so die Sprecherin.
Auf dieser Grundlage berate der Verwaltungsrat über das Ergebnis und gibt eine Empfehlung zur Entscheidung über die Ausschreibung an das Bundesministerium für Finanzen und den Bundesrechnungshof, durch die die Beauftragung zum Vertragsabschluss an die KfW erfolgt.
"Eine Entscheidung für die kommende Prüfungsperiode ist noch nicht getroffen worden", so die Sprecherin.
Umbau der Abschlussprüfung geplant
Die Arbeitsweise der Wirtschaftsprüfer war in Verruf geraten, nachdem klar wurde, dass sie bei dem inzwischen insolventen Wirecard-Konzern Abschlüsse testiert hatten, ohne dem Bilanzskandal auf die Spur zu kommen. Wirecard hatte Umsätze und Guthaben fingiert.
Über den Skandal ist die gesamte Branche in die Kritik geraten, in der Politik wird daher eine grundsätzliche Reform der Wirtschaftsprüfung erwogen.
EY hat den Bilanz-Skandal bei Wirecard zuletzt als "ausgeklügelten" Betrug bezeichnet, den selbst eine sehr rigorose Untersuchung möglicherweise nicht entdeckt hätte. Der Wirtschaftsprüfer hat wegen des Falls nicht nur Prüfungsmandate verloren, sondern sieht sich auch mit Anlegerklagen konfrontiert.
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