Gegner der Staatsanleihekäufe durch die Europäische Zentralbank (EZB) wollen nochmals das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Das berichtet die Börsen-Zeitung in ihrer Samstagausgabe (1. August).
Bei dem in Karlsruhe ansässigen Gericht ist am Freitag (31. Juli) ein erster Eilantrag auf Erlass einer Vollstreckungsanordnung eingegangen, wie ein Sprecher der Börsen-Zeitung auf Anfrage bestätigte.
Einsicht in vertrauliche Dokumente gefordert
Laut dem Bericht fordern der CSU-Politiker Peter Gauweiler und eine Klägergruppe um AfD-Gründer Bernd Lucke von Karlsruhe Einsicht in vertrauliche Dokumente. Die EZB hat sie im Juli via Bundesbank an Bundesregierung und Bundestag geschickt, um dem Karlsruher Urteil Genüge zu tun.
In den unter Verschluss befindlichen Dokumenten soll die Verhältnismäßigkeit der Anleihekäufe der Notenbank dargelegt sein. Anträge, den Ausstieg der Bundesbank aus dem Kaufprogramm zu besiegeln, dürften folgen, so der Bericht.
Urteil vom 5. Mai
Die Karlsruher Richter hatten am 5. Mai geurteilt, die EZB habe ihr währungspolitisches Ziel - eine Inflationsrate von knapp, aber unter zwei Prozent - nicht mit den wirtschaftspolitischen Auswirkungen abgewogen und so ihre Kompetenzen überschritten.
Dabei geht es um das 2015 begonnene "Public Sector Purchase Programme" (PSPP), in dessen Zuge die EZB, die Bundesbank und andere Notenbanken der Eurozone Staatsanleihen im Volumen von 2,26 Billionen Euro erworben hatten.
Gericht muss sich wohl mit Kaufprogramm beschäftigen
Von sich aus hätte sich das Karlsruher Gericht nicht mehr mit dem Fall beschäftigt, jetzt wird es wohl erneut tätig werden müssen. Sowohl Bundestag als auch das Bundesfinanzministerium hatten nach Sichtung der von der EZB übersandten Dokumente gesagt, dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sei Genüge getan.
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