Bankenverbände zeigen sich überwiegend zufrieden mit Novelle des Risikoreduzierungsfondsgesetzes

Die Überarbeitung des Gesetzes entlastet vor allem kleinere Institute. Manchen Branchenverbänden geht die Reform allerdings noch nicht weit genug.
Iris Bethge-Krauß, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands | Foto: VÖB
Iris Bethge-Krauß, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands | Foto: VÖB

Die bundesweiten Bankenverbände haben sich zu der Überarbeitung des Risikoreduzierungsfondsgesetzes geäußert und sind überwiegend zufrieden. Denn die am Mittwoch (22. April 2020) Bundesfinanzministerium vorgelegte Novelle soll nicht nur dem Werterhalt des verlustreichen Fonds dienen, sondern vor allem kleinere Banken entlasten.

BVR: Mehrbelastung für nicht-bedeutende Institute

Gerhard Hofmann, Vorstandsmitglied des Bundesverbands der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) geht davon aus, dass das überarbeitete Gesetz "zu Entlastungen vieler Genossenschaftsbanken im administrativen Bereich führen" wird. Er findet die vorgeschlagenen Maßnahmen "angemessen", warnt aber auch davor, dass die geplanten Kostensenkungen auch eingehalten werden müssten. Er sieht vor allem die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) in der Pflicht.

Hofmann kritisiert allerdings auch, dass an anderer Stelle "erhebliche Mehrbelastungen" drohen. Denn die Novelle sieht auch vor, dass die bisherige Freistellung von nicht-bedeutenden Instituten bei der Identifizierung von sogenannten Risikoträgern aufgeben werden soll. Auch in Bezug auf die Eigenmittelzielkennziffer sieht Hofmann Nachbesserungsbedarf.

VÖB: Europäischer Rechtsrahmen noch nicht ausgeschöpft

Iris Bethge-Krauß, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) begrüßt vor allem, dass Förderbanken beim Anwendungsbereich des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes (SAG) außenvor sind. Gleichzeitig sieht sie "Diskussionsbedarf" bei den Offenlegungsanforderungen.

Bethge-Krauß kritisiert, dass "die unter die Ausnahme fallenden Förderbanken, nur in Deutschland als "potentiell systemrelevantes Institut" eingestuft werden sollen. Darauf sollte verzichtet werden und für die deutschen Förderbanken ein einheitliches Aufsichtsregime geschaffen werden."

Der Deutsche Sparkassen und Giroverband zeigt sich über die Nutzung der "Spielräume für die Ausgestaltung der Small Banking Box" auf Nachfrage von FinanzBusiness zufrieden.

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