Die Bundesregierung lockert die Anlagevorschriften, um die einbezahlte deutsche Bankenabgabe vor Wertverlust zu schützen. Das berichtet die Börsenzeitung und zitiert aus einem Entwurf der Bundesregierung.
Dabei sollen kleinere Institute nach dem Prinzip der Proportionalität in einer Novelle des Restrukturierungsfondsgesetzes entlastet werden.
Anstreben statt gewährleisten
Die sieht vor, dass der „Werterhalt“ als Ziel neben „Sicherheit“ und „Liquidität“ triit. Die Ziele müssen nicht mehr „gewährleistet“, sondern nur noch „angestrebt“ sein. Kapitalanlagen mit den Kriterien „möglichst große Sicherheit“ und „ausreichende Liquidität“ führten wegen der niedrigen Zinsen zu negativen Renditen, begründet das Finanzministerium den Schritt.
Laut Entwurf werden Mittel von 2,4 Mrd. Euro verwaltet. Auf eine parlamentarische Anfrage der FDP legte die Regierung im vergangenen April offen, dass der Fonds in den fünf Jahren bis 2018 rund 227 000 Euro verloren hat und in der Fünf-Jahres-Prognose bis 2023 mit weiteren 643 000 Euro rechnet.
Vorgaben aus der EU werden umgesetzt
Seit dem Jahr 2015 gilt das EU-System. Die deutschen Kreditinstitute zahlten dort bislang 9 Mrd. Euro.
Die Novelle ist Teil des EU-Risikoreduzierungsgesetzes (RiG), das für alle Institute mit weniger als 5 Mrd. Euro Bilanzsumme Erleichterungen in den Bereichen Offenlegung, Vergütung, Meldewesen festlegt und einer vereinfachten Berechnungsmethode bei den neuen Liquiditätsvorgaben profitieren. Das Bundesfinanzministerium holt zu der Novelle nun Stellungnahmen von Ländern und Verbänden ein.