Geldwäscheprävention: BaFin verhängt Geldbuße gegen Bank-Niederlassung
![Geldbuße der BaFin. | Foto: picture alliance / ZUMAPRESS.com | Pavlo Gonchar](https://photos.watchmedier.dk/watchmedier/resize:fill:3840:0:0/plain/https://photos.watchmedier.dk/Images/article13072799.ece/ALTERNATES/schema-16_9/BaFin.jpg)
Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen die Credit Europe Bank, Niederlassung Deutschland, eine Geldbuße in Höhe von 40.000 Euro festgesetzt. Wie die BaFin mitteilte, habe das Institut über ”keine ausreichenden internen Arbeitsanweisungen verfügt, um eine gesetzeskonforme Aktualisierung seiner Kundendaten sicherzustellen”. Entsprechend seien die Daten dann auch nicht so aktualisiert worden, wie es vorgeschrieben ist.
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Zweigniederlassungen von Kreditinstituten in der EU müssen für ihre Beschäftigten Arbeitsanweisungen erstellen, in denen diese klare Vorgaben erhalten, wie sie die Anforderungen aus dem Geldwäschegesetz umsetzen. Die Aktualisierung der Kundendaten gehöre zu den gesetzlichen Pflichten, zu denen es eine solche Arbeitsanweisung geben müsse, so die BaFin. ”Sie muss anlassbezogen und periodisch erfolgen.”
Um zu verhindern, dass Bankkonten anonym eröffnet und zur Geldwäsche missbraucht werden, müssten Banken alle Kunden identifizieren, wenn sie eine Geschäftsbeziehung mit diesen beginnen. Diese Informationen müssten sie dokumentieren, hieß es in einer Mitteilung. Da sich relevante Daten der Kunden wie beispielsweise die Adresse im Laufe der Zeit verändern könnten, seien die Banken verpflichtet, ihre Kundendaten regelmäßig bzw. anlassbezogen zu aktualisieren.