Banken wollen Zustimmungspflicht bei Gebührenerhöhungen kippen

Die derzeitige Regelung ist nach Ansicht der Kreditinstitute eine ”Zumutung”. Sie fordern deshalb eine Ergänzung des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Aktive Zustimmung | Foto: picture alliance / dpa Themendienst | Andrea Warnecke
Aktive Zustimmung | Foto: picture alliance / dpa Themendienst | Andrea Warnecke

An sich ist das deutsche AGB-Recht ja eine gute Sache, finden die deutschen Kreditinstitute unisono. Es ”bezweckt einen interessengerechten Ausgleich zwischen den Vertragsparteien”, heißt es in einem Positionspapier der Deutschen Kreditwirtschaft. 

Jedoch ist das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. April 2021 den Instituten ein Dorn im Auge. Das Urteil verpflichtet alle Kreditinstitute, bei Vertragsänderungen und Preiserhöhungen die Zustimmung der Kunden einzuholen.

Kunde muss auch zukünftigen Änderungen zustimmen

In den vergangenen Monaten hatten immer mehr Institute ihren Kunden deren Konten gekündigt. Und zwar denjenigen Kunden, die bislang noch nicht allen Änderungen der vergangenen Jahre zugestimmt haben. Jüngstes Beispiel ist die Sparkasse KölnBonn. Doch damit nicht genug: Auch für zukünftige Gebührenerhöhungen müssen die Kunden jederzeit wieder zustimmen.

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Das Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Kreditinstitut sei dadurch erheblich beeinträchtigt, hieß es in der Stellungnahme. ”Der Gesetzgeber sollte deshalb zur Schaffung von Rechtssicherheit die Rahmenbedingungen für massengeschäftstaugliche und kundengerechte AGB-Anpassungen in Bankverträgen per Zustimmungsfiktion setzen.” Bedeutet also im Klartext: Alles soll im Prinzip wieder so werden wie vor dem Urteil.

Gültigkeit für Verbraucher und Unternehmer

Die Lösung sollte nach dem Wunsch der Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken für Verbraucher und Unternehmer gleichermaßen gelten. Und sie haben auch eine Lösung parat: Eine Ergänzung von § 675g des Bürgerlichen Gesetzbuchs ”würde der aktuellen Misere bei bankrechtlichen Dauerschuldverhältnissen Abhilfe leisten und auch dem Verbraucherschutz Rechnung tragen”, schreibt der Dachverband der deutschen Banken. 

Nur die erstmalige Einführung eines Entgelts bedarf demnach noch der ausdrücklichen Zustimmung des Zahlungsdienstnutzers. Auf diese Weise sei wieder die Gestaltung eines ”rechtssicheren und massengeschäftstauglichen AGB-Änderungsmechanismus” möglich. 

Nun liegt der Vorschlag zur Prüfung beim Bundesjustizministerium, wie das ”Handelsblatt” berichtet. Mit offenem Ergebnis.

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