Pleitewelle blieb im ersten Halbjahr aus

Die Zahl der Insolvenzen von Unternehmen sank zweistellig. Die voraussichtlichen Gläubigerforderungen indes verdoppelten sich nahezu, zeigen am Freitag veröffentlichte Daten des Statistische Bundesamts. Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen schnellte nach oben.
Christoph Niering, Vorsitzender, Berufsverband der Insolvenzverwalter (VID) | Foto: VID
Christoph Niering, Vorsitzender, Berufsverband der Insolvenzverwalter (VID) | Foto: VID
Reuters

Die befürchtete Pleitewelle infolge der Corona-Krise ist im ersten Halbjahr aufgrund staatlicher Hilfen ausgeblieben. Die Zahl der Insolvenzen von Unternehmen sank sogar; und zwar um 17,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum auf 7408.

Diese Zahlen gab das Statistische Bundesamt am Freitag bekannt. Staatliche Konjunkturhilfen für die Unternehmen sowie die erst seit Mai wieder durchweg geltende Insolvenzantragspflicht dürften zu den niedrigen Zahlen beigetragen haben.

Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger waren mit 31,8 Milliarden Euro allerdings fast doppelt so hoch wie vor Jahresfrist mit 16,7 Milliarden Euro. "Dieser Anstieg ist darauf zurückzuführen, dass mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragt hatten", schrieben die Statistiker in einer Mitteilung.

Für 2022 keine Insolvenzwelle erwartet

Fachleute gehen davon aus, dass auch im kommenden Jahr keine Insolvenzwelle auf Deutschland zurollen wird.


"Die staatlichen Hilfsmaßnahmen zur Abmilderung der Pandemiefolgen beeinflussen nach wie vor die Entwicklung der Insolvenzzahlen", sagte der Vorsitzende des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter (VID), Christoph Niering. "Die erkennbare Bereitschaft zu weiteren Unterstützungsmaßnahmen – auch in einer neuen Regierung – wird diesen Trend bis in das Jahr 2022 nicht grundsätzlich verändern."

Sprung bei Verbraucherinsolvenzen

Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen nahm von Januar bis Juni sprunghaft zu. 42.304 wurden gemeldet - gut 51 Prozent mehr als im ersten Halbjahr 2020. "Der starke Anstieg ist im Zusammenhang mit einem Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu sehen", so die Erklärung der Statistiker.

Die Neuregelung gilt für vom 1. Oktober 2020 an beantragte Verfahren. Sie ermöglicht den Betroffenen einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss. "Daher ist davon auszugehen, dass viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag zunächst zurückhielten, um von der Neuregelung zu profitieren." 

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