Bundesregierung will Anti-Geldwäsche-Pläne der EU-Kommission genau prüfen

Die Bundesregierung will sich aktiv in die Verhandlungen im Rat der Europäischen Union zu dem Paket einbringen. Zu wesentlichen Fragen, wie etwa der geplanten Bargeldobergrenze, hat sie sich - anders als Österreich - noch nicht positioniert.
Die Prüfung eines 50-Euro-Scheins (Symbolbild) | Foto: European Union, 2016
Die Prüfung eines 50-Euro-Scheins (Symbolbild) | Foto: European Union, 2016
Ulrike Barth/Reuters

Die Bundesregierung begrüßt die jüngsten Vorschläge der EU-Kommission zur besseren Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche, die unter anderem eine Bargeldobergrenze von 10.000 Euro vorsehen.

Man werde das umfangreiche Paket aus Brüssel genau prüfen und sich aktiv in die Verhandlungen im Rat der Europäischen Union einbringen, sagte eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums am Montag in Berlin. "Wie Sie wissen, ist der Bundesregierung eine effektive Bekämpfung von Geldwäsche ein besonderes Anliegen." Details zur Positionierung Deutschlands zu einzelnen Punkten nannte sie nicht.

So sieht der Anti-Geldwäsche-Plan der EU-Kommission aus 

Die EU-Kommission hatte im Juli Pläne vorgestellt, eine Anti-Geldwäschebehörde zu schaffen, um deren Hauptsitz allerdings noch gerungen wird. Dabei steht neben Paris auch die Bankenmetropole Frankfurt hoch im Kurs.

Fondsverband trommelt für EU-Geldwäschebehörde in Frankfurt 

Für die neue Überwachungsbehörde sind rund 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorgesehen. Den Plänen zufolge könnte sie 2023 gegründet werden und im Folgejahr mit dem Großteil ihrer Arbeit beginnen. Voll besetzt sein soll sie 2026. Zu ihren Aufgaben soll auch die Koordinierung und Beobachtung nationaler Behörden gehören.

Angleichung des KYC-Prozesses

Zudem sollen durch das EU-Paket Vorgaben zur Kundenidentifizierung harmonisiert werden und es soll eine Bargeldobergrenze von 10.000 Euro geben. Gegen diese hat sich Österreich allerdings schon politisch positioniert. Man sehe keinen Zusatznutzen von verbindlichen Limits. Die Bundesregierung hat bislang auf einer informellen Tagung der Finanzminister keine Stellung zu der Frage bezogen. Allerdings fordert die BaFin seit dem 1. August von Kreditinstituten bereits einen Herkunftsnachweis bei Bareinzahlungen von mehr als 10.000 Euro, worauf die Deutsche Kreditwirtschaft heute noch einmal hingewiesen hat. Gewerbliche Kunden seien von den neuen Maßnahmen "in der Regel" nicht betroffen.

Die neuen EU-Verordnungen sind auch eine Reaktion auf den Skandal bei der Danske Bank, bei der verdächtige Geldtransaktionen im Volumen von 200 Mrd. Euro aufgedeckt wurden.

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