Externe Prüfer entlasten den Commerzbank-Vorstand in der Causa Wirecard

Der Aufsichtsrat hat entschieden, die von einem Aktionär geforderten Regressansprüche gegen den Vorstand der Commerzbank nicht geltend zu machen.
Das alte Logo der Commerzbank. | Foto: picture alliance / dpa | Marius Becker
Das alte Logo der Commerzbank. | Foto: picture alliance / dpa | Marius Becker

Die Commerzbank musste wegen eines geplatzen Kredits an den mittlerweile insolventen Zahlungsdienstleister Wirecard 187 Mio. Euro abschreiben. Ein Aktionär hatte deshalb auf der Hauptversammlung Mitte Mai gefordert, die Verantwortlichkeit des Vorstands zu prüfen. Wie das Handelsblatt berichtet, liegen nun die Ergebnisse der Prüfung durch eine externe Kanzlei vor und entlasten die Commerzbank-Spitze.

Keine gravierenden Mängel bei der Kreditvergabe

Aus Sicht des Frankfurter Rechtsanwalts und Notars Kersten von Schenck habe sich der Vorstand bei der Kreditvergabe an Wirecard korrekt verhalten und gegen keine Regularien verstoßen, sagten mehrere mit dem Thema vertraute Personen. Zum Zeitpunkt der Kreditvergabe seien die gravierenden Mängel bei Wirecard nach Einschätzung des Gutachters noch nicht ersichtlich gewesen. Die Commerzbank sei Opfer in einem Betrugsfall geworden.

Basierend auf dieser Einschätzung hat der Aufsichtsrat Finanzkreisen zufolge die Vorstandsüberprüfung zum Thema Wirecard abgeschlossen und entschieden, keine Regressansprüche gegenüber dem Führungsgremium geltend zu machen.

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