Deutsche Kreditwirtschaft begrüßt Experimentierklausel im Geldwäschegesetz
Die Änderung schaffe die juristische Grundlage dafür, dass Verbraucher sich künftig mit einer ID-Wallet auf einem Smartphone ausweisen können, so der Dachverband der Banken.
![Joachim Schmalzl | Foto: DSGV](https://photos.watchmedier.dk/watchmedier/resize:fill:3840:0:0/plain/https://photos.watchmedier.dk/Images/article13052039.ece/ALTERNATES/schema-16_9/Pressefoto-Dr-Joachim-Schmalzl.jpg)
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Experimentierklausel im Geldwäschegesetz. Die Änderung schaffe die juristische Grundlage dafür, dass Verbraucher sich künftig bei Dienstleistungen der Kreditwirtschaft mit einer ID-Wallet auf einem Smartphone ausweisen können, heißt es in einer Mitteilung.
Bereits registriert?Hier anmelden
Lesen Sie den vollständigen Beitrag
Erhalten Sie einen kostenfreien Zugang für 7 Tage. Es wird keine Kreditkarte benötigt und Ihr Probezugang endet automatisch nach Ablauf des Probezeitraums.