Im Streit über ein Verfassungsurteil zur Europäischen Zentralbank (EZB) hat die EU-Kommission gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Dies teilte die Brüsseler Behörde am Mittwoch mit. Die Absicht der Kommission war bereits seit Dienstag bekannt.
EU-Verfahren gegen Deutschland wegen Karlsruher EZB-Urteil steht offenbar bevor
Grund ist, dass das Bundesverfassungsgericht sich mit seinem EZB-Urteil vor einem Jahr über einen Spruch des Europäischen Gerichtshofs hinweggesetzt hatte. Aus Sicht der EU-Kommission ist das ein gefährlicher Präzedenzfall, weil Urteile des obersten EU-Gerichts für alle Staaten verbindlich sind. Die Behörde moniert einen Verstoß gegen fundamentale Prinzipien des EU-Rechts. Deutschland hat jetzt zunächst zwei Monate Zeit zu reagieren.