Brüssel startet Verfahren gegen Deutschland wegen EZB-Urteils

Die EU-Kommission sieht durch den Karlsruher Richterspruch einen Verstoß gegen die Grundprinzipen des EU-Rechts.
Ursula von der Leyen, Präsidentin der EU-Kommission | Foto: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst
Ursula von der Leyen, Präsidentin der EU-Kommission | Foto: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst
Reuters

Im Streit über ein Verfassungsurteil zur Europäischen Zentralbank (EZB) hat die EU-Kommission gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Dies teilte die Brüsseler Behörde am Mittwoch mit. Die Absicht der Kommission war bereits seit Dienstag bekannt.

EU-Verfahren gegen Deutschland wegen Karlsruher EZB-Urteil steht offenbar bevor

Grund ist, dass das Bundesverfassungsgericht sich mit seinem EZB-Urteil vor einem Jahr über einen Spruch des Europäischen Gerichtshofs hinweggesetzt hatte. Aus Sicht der EU-Kommission ist das ein gefährlicher Präzedenzfall, weil Urteile des obersten EU-Gerichts für alle Staaten verbindlich sind. Die Behörde moniert einen Verstoß gegen fundamentale Prinzipien des EU-Rechts. Deutschland hat jetzt zunächst zwei Monate Zeit zu reagieren.

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