BaFin schlägt Erhöhung der Obergrenzen für Bausparer vor

Steigende Preise von Immobilien rufen die BaFin auf den Plan. Damit Bausparkassen in diesem Bereich wettbewerbsfähig bleiben können, ist eine Anpassung der Obergrenzen erforderlich.
Bausparverträge (Symbolbild) | Foto: picture alliance / Klaus Ohlenschläger
Bausparverträge (Symbolbild) | Foto: picture alliance / Klaus Ohlenschläger

Weil Immobilien immer teurere werden, tritt nun die BaFin auf den Plan. Die Entwicklung im Baubereich führe dazu, dass Bausparer und potenzielle Interessenten in den letzten Jahren vermehrt höhere Bausparsummen, höhere Vor- und Zwischenfinanzierungskredite und höhere Darlehen gegen Verpflichtungserklärung oder ohne Sicherung (Blankodarlehen) nachfragen, schreibt die BaFin in einem am Dienstag veröffentlichten Entwurf zur Änderung der Bausparkassen-Verordnung.

Obergrenzen verdoppelt

Damit Bausparkassen in diesem Bereich wettbewerbsfähig bleiben können, ist eine Anpassung der in der Bausparkassen-Verordnung in § 9 (Großbausparverträge) und in § 12 (Darlehen gegen Verpflichtungserklärung, Blankodarlehen) verankerten Obergrenzen erforderlich.

Diese sollen für Bausparverträge von bisher 350.000 auf 700.000 Euro verdoppelt und für Darlehen gegen Verpflichtungserklärung von bisher 30.000 auf 50.000 angehoben werden. Bundesbank und Spitzenverbände der Bausparkassen haben bis zum 7. Juni Zeit, zu dem Vorschlag Stellung zu nehmen. Die letzte Novelle war Ende 2015 erfolgt.

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