EZB-Bankenaufsicht konkretisiert Regulierungsrahmen bei Verbriefungen

Die Europäische Zentralbank achtet ab sofort darauf, ob die Geldhäuser ihren Verbriefungsanforderungen, einschließlich dem Verbot der Wiederverbriefung, gerecht werden.
Europäische Zentralbank (EZB) und Frankfurter Skyline | Foto: picture alliance / greatif | Florian Gaul
Europäische Zentralbank (EZB) und Frankfurter Skyline | Foto: picture alliance / greatif | Florian Gaul
Von Sebastian Wolff

Im Rahmen ihrer Funktion als Bankenaufsicht übernimmt die Europäische Zentralbank (EZB) ab sofort die Aufgabe sicherzustellen, dass die von ihr direkt beaufsichtigten Institute die Anforderungen der EU-Verbriefungsverordnung zu Risikoselbstbehalt, Transparenz und Wiederverbriefung einhalten. Dieser Bereich fällt in die Zuständigkeit der EZB und nicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Der Beschluss konkretisiere den Regulierungsrahmen, was eine wichtige Voraussetzung für einen gut funktionierenden Verbriefungsmarkt darstelle, so die Zentralbank in einer Mitteilung in der Vorwoche. Der Schritt ist Teil des EU-Maßnahmenpakets für die Erholung der Kapitalmärkte.

Die EZB kündigte zudem an, in den kommenden Monaten festzulegen, wie diese Aufsichtsaufgaben genau wahrgenommen werden sollen. Weitere Einzelheiten zum Aufsichtsansatz und -modell der EZB einschließlich der Pflichten der Banken, ihre jeweils zuständige Aufsichtsbehörde über verbriefungsbezogene Aktivitäten in Kenntnis zu setzen, sollen dann folgen.

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