Bundesverband Öffentlicher Banken trägt "Green Schuldscheindarlehen" als Marke ein
In dem Lizenzmodell können die fünf beteiligten Banken und alle VÖB-Mitglieder die Marke nutzen. Die Lizenz könne zudem Nicht-Mitgliedern erteilt werden - dies ist jedoch an "gewisse Bedingungen" geknüpft.
Der Bundesverband Öffentlicher Banken (VÖB) hat gemeinsam mit der Bayern LB, der DZ Bank, der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW), der Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) und der Nord LB eine neue Marke für grüne Schuldscheindarlehen entwickelt, wie der VÖB mitteilt.
Mit dem "Green Schuldscheindarlehen", das nun an den Start geht, setzen die fünf Banken gemeinsam mit dem Verband einen grünen Qualitätsstandard für das weit verbreitete Instrument der Unternehmensfinanzierung. Insbesondere für mittelständische Unternehmen stellen Schuldscheindarlehen (SSD) eine attraktive Finanzierungsmöglichkeit dar.
Markennutzung an Bedingungen geknüpft
Die Marke "Green SDD" wird als Lizenzmodell geführt.
"Die fünf genannten Banken sind Lizenznehmer und können bei SSD-Transaktionen, welche den Vorgaben der Marke entsprechen, die Marke nutzen. Lizenznehmer kann bei Interesse auch jedes weitere VÖB-Mitglied werden. Eine Lizenznehmerschaft ist jedoch auch außerhalb einer VÖB-Mitgliedschaft vertraglich nicht ausgeschlossen, also unter gewissen Bedingungen möglich", teilte ein VÖB-Sprecher auf FinanzBusiness-Nachfrage mit.
Um zu eruieren, wie sich die "gewissen Bedingungen" zur Markennutzung gestalten, werde der VÖB als Lizenzgeber in diesem Fall den Markenbeirat vorher konsultieren, bekräftigt der Sprecher. Der Markenschutz besteht in der EU und in Großbritannien.
"Grüne Finanzierungsinstrumente etablieren sich zunehmend im Markt. Dabei spielen die Mitgliedsinstitute des VÖB eine wichtige Rolle. Für die Begebung von Schuldscheindarlehen für Unternehmen, bei der die öffentlichen Banken eine führende Position einnehmen, setzen wir gemeinsam mit der Marke 'Green Schuldscheindarlehen' einen hohen Qualitätsstandard", ist Iris Bethge-Krauß, Hauptgeschäftsführerin des VÖB, überzeugt.
Orientierung an EU-Taxonomieverordnung
Das Green SSD diene ausschließlich der Finanzierung ökologischer Zwecke. Die Mittelverwendung orientiert sich laut VÖB an den sechs Umweltzielen der EU-Taxonomie-Verordnung:
Klimaschutz
Anpassung an den Klimawandel
Nachhaltige Nutzung und der Schutz von Wasser und Meeresressourcen
Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und Ökosysteme
Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Eine unabhängige Bewertung durch dritte Parteien werde den Taxonomie-Bezug der Mittelverwendung und damit eine Beurteilung der positiven Umwelt- und Klimaeffekte künftig sicherstellen. Transparenz sei durch regelmäßige, mindestens jedoch jährliche Berichterstattung zur Mittelverwendung und zu erzielten Wirkungen zu gewährleisten, schreibt der VÖB in einem Fact Sheet.
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