Hanno Berger droht die Auslieferung

Der Steueranwalt scheitert vor Gericht mit der Beschwerde gegen einen Haftbefehl, den das Landgericht Wiesbaden erwirkt. Dort soll er sich ab dem 25. März für seine Beteiligung an Cum-Ex-Geschäften rechtfertigen.
Cum-Ex-Geschäfte (Symbolfoto) | Foto: picture alliance / Bildagentur-online/Ohde | Bildagentur-online/Ohde
Cum-Ex-Geschäfte (Symbolfoto) | Foto: picture alliance / Bildagentur-online/Ohde | Bildagentur-online/Ohde

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat die Beschwerde von Hanno Berger gegen den Erlass eines Haftbefehls durch das Landgericht Wiesbaden abgelehnt, berichtet das Handelsblatt. Nun drohe dem in der Schweiz lebenden Steueranwalt die Auslieferung.

Prozess vor dem Landgericht Wiesbaden

Hanno Berger gilt als Schlüsselfigur im Skandal um die Cum-Ex-Geschäfte. Ob er am 25. März tatsächlich in Wiesbaden dabei ist, wenn der Strafprozess gegen ihn und vier weitere Angeklagte beginnt, bleibt dennoch zunächst offen: Erst muss die Schweizer Justiz über den Beschluss noch informiert werden.

An sich stehe der Auslieferung aber nichts mehr im Wege, zitiert das Handelsblatt einen mit dem Vorgang vertrauter Justizmitarbeiter. Anders als die Steuerhinterziehung sei der "gewerbsmäßige Bandenbetrug" ein Delikt, das auch nach Schweizer Recht eine Auslieferung möglich mache.

Der Steueranwalt wehrt sich mit allen Mitteln

Berger, der sämtliche Anschuldigungen gegen ihn von sich weist, könnte indessen noch eine andere Karte ziehen, auch, wenn seiner Beschwerde beim OLG nun gescheitert ist.

Im Februar hatte er zu FinanzBusiness gesagt: "Notfalls werde ich auch bis vor den Europäischen Gerichtshof ziehen." Er gehe davon aus, dass der EuGH die europäische Finalitätsrichtlinie berücksichtige.

Es geht nur noch darum, dass der Staat gewinnen muss, sagt Hanno Berger  

Wie berichtet, soll Berger auch am Landgericht Bonn erscheinen, verhandelt wird hier der Fall M.M. Warburg.

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