Der Risikoträger kommt auf breiter Front

BaFin legt Entwurf für entsprechende Änderungen ihrer Institutsvergütungsverordnung vor.
BaFin, Hinweisschild zum Dienstsitz in Bonn | Foto: picture alliance/Bildagentur-online
BaFin, Hinweisschild zum Dienstsitz in Bonn | Foto: picture alliance/Bildagentur-online

Die Spezies des Risikoträgers erhält auf breiter Front Einzug in Deutschlands Kreditinstitute. Dazu plant die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Änderung der Vergütungsregeln, wie die Börsen-Zeitung berichtet.

Diese sieht vor, dass künftig alle gemäß EU-Eigenkapitalverordnung als Kreditinstitut definierten Häuser verbindlich angeben müssen, welche Beschäftigten in Geschäftsleitung beziehungsweise Aufsichtsgremium sowie in der nachgelagerten Führung mit ihrer Tätigkeit maßgeblichen Einfluss auf das Risikoprofil des Instituts ausüben und damit als Risikoträger zu definieren sind.

Offenlegung betrifft erweiterten Personenkreis

Die Vergütungen für diese Gruppe seien künftig offenzulegen. Von der neuen Regelung betroffen seien auch alle Beschäftigten mit einer Gesamtvergütung von mindestens 500. 000 Euro. Bislang müssen Häuser erst ab einer Bilanzsumme von 15 Mrd. Euro Risikoträger identifizieren. Einen Entwurf für entsprechende Änderungen ihrer Institutsvergütungsverordnung hat die BaFin am 12. November zur Konsultation gestellt. Kommentare nimmt die Behörde bis 4. Dezember entgegen.

Bundesweit gelten rund 60 Institute als bedeutend im Sinne der Institutsvergütungsverordnung, schreibt die Börsen-Zeitung weiter.

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