EZB beschließt Erleichterung bei Verschuldungsquote

Die Notenbank ermöglicht es Banken, übergangsweise eine höhere Leverage Ratio auszuweisen, indem bei der Berechnung der Quote bestimmte Vermögenswerte ausgenommen werden.
Das Gebäude der EZB in Frankfurt am Main | Foto: picture alliance/chromorange
Das Gebäude der EZB in Frankfurt am Main | Foto: picture alliance/chromorange
Leonie Weigner mit DPA

Die Europäische Zentralbank (EZB) kommt den Banken im Euroraum entgegen. Vorübergehend dürfen Münzen und Banknoten sowie Einlagen bei der Zentralbank bei den Angaben zur Verschuldungsquote ("Leverage Ratio") ausgeklammert werden.

Die gelockerten Vorgaben können Institute bis zum 27. Juni 2021 nutzen, danach soll neu entschieden werden. Vom 28. Juni 2021 an sollen die Banken im Euroraum nach den Vorgaben der Aufseher einen Wert von 3,0 Prozent erreichen.

Die nun beschlossene Ausnahmeregelung würde nach EZB-Angaben basierend auf Daten von Ende März 2020 die Gesamtverschuldungsquote von 5,36 Prozent um etwa 0,3 Prozentpunkte erhöhen. Bei der „Leverage Ratio“ werden die Geschäfte einer Bank unabhängig vom Risikogehalt pauschal ins Verhältnis zum Eigenkapital gesetzt.

Außergewöhnliche Umstände rechtfertigen Entscheidung

Der EZB-Rat als oberstes Entscheidungsgremium der Notenbank begründete die Ausnahmeregelung mit der Corona-Pandemie. "Das unbeeinträchtigte Funktionieren des geldpolitischen Übertragungskanals" über die Banken sei besonders wichtig. Nach Ansicht des EZB-Rates ist daher die Bedingung außergewöhnlicher Umstände erfüllt, "die den vorübergehenden Ausschluss bestimmter Engagements gegenüber Zentralbanken von der Berechnung" rechtfertigen.
 

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