Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der iranischen Bank Melli am Donnerstag ein Kreditverbot erteilt.
Die Niederlassung in Hamburg soll demnach das Vier-Augen-Prinzip nach § 33 Absatz 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) verletzt haben und damit gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation verstoßen, wie es in einer Mitteilung der Aufsicht heißt. Die Hamburger Bank stand heute auf Anfrage nicht für einen Kommentar zu dem Kreditverbot bereit.
Nur ein Geschäftsführer im Amt
Ein Blick auf die Homepage zeigt aber: Sie wird derzeit in der Geschäftsleitung allein von Mehran Dehghan vertreten. Daher dürfte die Untersagung des Kreditgeschäfts solange andauern, bis ein zweites Mitglied in der Geschäftsleitung berufen wird und damit das Vier-Augen-Prinzip wieder geleistet werden kann.
Das Verbot trifft die Bank an einer empfindlichen Stelle. Denn laut des Geschäftsberichts von 2020 stieg der Zinsüberschuss zuletzt dank des wachsenden Kreditgeschäfts von rund 5,6 Mio. auf 8,4 Mio. Euro. Der Provisionsüberschuss schrumpfte im gleichen Zeitraum von 4,9 auf 2,1 Mio Euro.
US-Sanktionen belasten
Derzeit machen die US-Sanktionen gegen den Iran der Hamburger Niederlassung der Bank Melli zu schaffen. Diese beeinträchtigen vor allem das Akkreditivgeschäft und den ausländischen Zahlungsverkehr während das Kreditbuch noch gut gefüllt war. Seit dem 12. November 2018 wurde die Bank vom Swift-Netz suspendiert, wie sie selber bekannt gab.
Seit Beginn der US-Sanktionen ist die Bilanzsumme bereits von 1,3 Mrd. (im Jahr 2018) auf 740 Mio. Euro (im Jahr 2020) geschrumpft.