Landgericht Leipzig entscheidet über Zulässigkeit von Negativzinsen

Angestrengt hat das Verfahren die Verbraucherzentrale Sachsen. Beklagt ist die Sparkasse Vogtland.
Der Eingang zum Landgericht in Leipzig. | Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Sebastian Willnow
Der Eingang zum Landgericht in Leipzig. | Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Sebastian Willnow
dpa

Sind Negativzinsen für neue Bankkunden zulässig? Das Landgericht Leipzig will heute Mittag eine Entscheidung in dieser Frage verkünden. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Sparkasse Vogtland. Diese hatte im Februar 2020 kurzfristig Negativzinsen für Neukunden mit mehr als 5000 Euro auf dem Girokonto eingeführt.

Unterlassungsklage abgelehnt
Die Sparkasse verzichtete nach kurzer Zeit auf das sogenannte Verwahrentgelt, lehnte aber eine Unterlassungserklärung ab. Die Verbraucherzentrale Sachsen setzt nun auf eine gerichtliche Entscheidung. "Negativzinsen sind mittlerweile leider unglaublich verbreitet. Es ist an der Zeit, dass die Zulässigkeit geklärt wird", sagte der Rechtsexperte Michael Hummel von der Verbraucherzentrale.

Hoffen auf Signalwirkung
Die Verbraucherschützer erhoffen sich demnach eine Signalwirkung über den sächsischen Fall hinaus. Sie sehen sich durch ein Urteil des Landgerichts Tübingen aus dem Jahr 2018 gestützt. Das Gericht hatte in einem Urteil entschieden, dass Negativzinsen bei Bestandskunden auf dem Girokonto nicht zulässig sind, wenn bereits Kontoführungsgebühren erhoben werden.

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