Landesweit werden immer mehr Betrugsfälle im Zusammenhang mit den Milliardenhilfen für Solo-Selbständige und kleine Unternehmen in der Corona-Krise bekannt.
Allein in Berlin ermittelt die Staatsanwaltschaft seit kurzem in mehr als 100 Fällen, wie der Leiter der Abteilung Geldwäsche, Thomas Fels, am Donnerstag 24. April mitteilte. Innerhalb kürzester Zeit sind zudem in mindestens 16 Fällen Beschlagnahmebeschlüsse vollstreckt worden.
Erster Haftbefehl in Berlin
Am Donnerstagmittag wurde in Berlin ein erster Haftbefehl vollstreckt.
Ein Gebäudereiniger hatte dort gemeinsam mit einer Komplizin für sieben Unternehmen Corona-Hilfen bei der Investitionsbank Berlin beantragt, insgesamt 80.000 Euro. Etwa 35.000 Euro seien davon ausgezahlt worden, ehe die Bank Verdacht geschöpft habe.
In einem anderen Fall wurde die Corona-Hilfe für eine 22 Jahre alte Influencerin beschlagnahmt, die einen Liquiditätsengpass vorgetäuscht haben soll.
Hinweise an die Banken
Die jetzigen Fälle seien „die Spitze des Eisbergs“, sagte Kriminaldirektor Jochen Sindberg vom Landeskriminalamt. Denn Banken haben entsprechende Hinweise bekommen, um in Verdachtsfällen rasch handeln zu können.
Beschlagnahmebeschlüsse sind innerhalb eines Tages verfügbar, die drohenden Strafen reichen bis zu zehn Jahren Haft.
Mit diesen Beschlüssen werden anschließend die betrügerisch verwendeten Konten gepfändet. Bereits abgeflossene, nicht mehr vorhandene Gelder werden durch Vermögensarrest gesichert, ,heißt es in einer gemeinsamen Presseerklärung von Polizei und Staatsanwaltschaft Berlin.
Inwieweit Strukturen der organisierten Kriminalität in dieses Kriminalitätsphänomen involviert sind, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen
Gute Chancen auf Erfolge
Bei der Investitionsbank (IBB) waren die Angaben zu Beginn der Krise fast gar nicht geprüft worden, doch es gibt eine gute Chance, die Täter zu erwischen.
„Die Taten hinterlassen hinreichend Spuren, um die Täter zu ermitteln“, zitiert die Frankfurter Allgemeine Zeitung die Leiterin der Abteilung Vermögensabschöpfung, Oberstaatsanwältin Nina Thom. Es gebe bei der IBB etliche Zurücküberweisungen, das sei „vielleicht eine gute Gelegenheit für Leute, die denken, dass sie die Voraussetzungen für Corona-Hilfe nicht erfüllen“.
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