Europäische Zentralbank erhöht erneut die Zinsen

Vor der Sitzung des Rats der Europäischen Zentralbank waren Marktbeobachter über die künftige Geldpolitik gespalten. Jetzt hat die EZB entschieden.
Christine Lagarde gibt die Richtung vor. | Foto: picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Amber Baesler
Christine Lagarde gibt die Richtung vor. | Foto: picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Amber Baesler

(Artikel um weitere Details aktualisiert)

Der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) hat zum zehnten Mal in Folge die drei Leitzinssätze angehoben. Sie steigen um jeweils 25 Basispunkte, wie die EZB jetzt bekannt gab.

Ziel der Notenbank ist es, eine zeitnahe Rückkehr zum mittelfristigen Inflationsziel von zwei Prozent zu erreichen.

Inflation könnte bis 2025 auf 2,1 Prozent sinken

Die EZB geht jetzt von einer durchschnittlichen Inflation im Euroraum für 2023 von 5,6 Prozent aus, 2024 soll sie bei 3,2 Prozent und 2025 bei 2,1 Prozent liegen. Damit erhöhte die Notenbank ihre Prognosen für dieses und nächstes Jahr und senkte sie für 2025.

Auch die Vorhersagen für das Wirtschaftswachstum der Eurozone wurden gesenkt. So erwartet die EZB ein Plus von 0,7 Prozent für 2023, 1,0 Prozent für 2024 und 1,5 Prozent für 2025.

Alle drei Leitzinssätze angehoben

Aufgrund der aktuellen Datenlage hat der EZB-Rat nun beschlossen, die drei Leitzinssätze der EZB um jeweils 25 Basispunkte anzuheben. So werden der Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte sowie die Zinssätze für die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlagefazilität mit Wirkung zum 20. September 2023 auf 4,50 Prozent, 4,75 Prozent beziehungsweise 4,00 Prozent erhöht.

Mit Blick auf die Anleihekaufprogramme der EZB gab die Notenbank bekannt, dass sich die APP-Bestände (Asset Purchase Programme) ”sich in einem maßvollen und vorhersehbaren Tempo” verringern. Beim Pandemie-Notfallkaufprogramm (Pandemic Emergency Purchase Programme - PEPP) plant die EZB, die ”Tilgungsbeträge der im Rahmen des Programms erworbenen Wertpapiere mindestens bis Ende 2024 weiterhin bei Fälligkeit wieder anzulegen”.

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