Fondsstandortgesetz fällt bei Start-ups durch

Kaum beschlossen, fordern Start-ups bereits Nachbesserungen: Die mit dem Gesetz beschlossenen Steueränderungen gehen ihnen nicht weit genug.
Bitkom-Präsident Achim Berg | Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Britta Pedersen
Bitkom-Präsident Achim Berg | Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Britta Pedersen

Wie und in welchem Umfang Start-ups ihre Mitarbeiter am Erfolg beteiligen können, regelt künftig das sogenannte Fondsstandortgesetz. Der Bund hat es trotz Kritik heute beschlossen und damit in der Gründerszene neuen Unmut ausgelöst: Praktiker halten der Bundesregierung weiterhin vor, ihr selbst gesetztes Ziel zu verfehlen.

Bitkom kritisiert das Klein-Klein in der Besteuerung

"Mit dem Fondsstandortgesetz will die Bundesregierung die Mitarbeiterbeteiligung für Start-ups voranbringen – aber es bleibt bei zu kleinen Schritten auf diesem Weg", erklärt Achim Berg, Bitkom-Präsident, in einer ersten Stellungnahme. Obwohl monatelang diskutiert worden sei, gehe "die Neuregelung immer noch an den Bedürfnissen der allermeisten Start-ups und ihrer Mitarbeiter vorbei".

Berg kritisiert unter anderem die "dry income"-Regelung. "Zwar sollen künftig Mitarbeiter ihre Anteile nicht mehr bereits bei der Überlassung versteuern müssen, wenn sie daraus noch gar keine Einnahmen erzielt haben. Bei einem Arbeitgeberwechsel oder nach Ablauf der im Gesetz vorgesehen Frist bleibt die Problematik aber unverändert bestehen", sagt er. Die Gefahr, dass die Steuerlast schon vor etwaigen Einnahmen aus veräußerten Anteilen beglichen werden müsse, sei damit nicht gebannt.

In Summe sei das Gesetz, so wie man es jetzt beschlossen habe, nicht dafür geeignet, Deutschland für Gründer attraktiv zu machen, findet Berg. "Eine sehr viel einfachere Lösung wäre gewesen, die Vorteile aus der Mitarbeiterbeteiligung insgesamt wie Kapitaleinkünfte zu behandeln und sie erst dann der Besteuerung zu unterwerfen, wenn die Beteiligung veräußert wird."

Als erfreulich stuft Berg nur eines ein: Dass der steuerliche Freibetrag für Mitarbeiterbeteiligungen über der ursprünglichen geplanten Summe von 360 Euro liegt – bei 720 Euro.

Ähnlich fällt auch das Urteil beim Bundesverband Deutsche Start-ups aus, dessen Präsident Christian Miele betont: Letztlich bringe das Gesetz nicht die erforderlichen Neuerungen der Rahmenbedingungen für Mitarbeiterbeteiligungen, erklärt er.

Start-up-Verband sieht falsche Signale

"Wir haben auf eine wirksame Wachstumsspritze für Start-ups gesetzt, erhalten haben wir einen schön lackierten Placebo", sagt Miele und prophezeit: "Auf die Vergabe von Mitarbeiterbeteiligungen bei Start-ups wird das Gesetz in der Praxis wohl leider kaum Auswirkungen haben."

Die Bundesregierung habe eine Chance vertan, Deutschland in puncto Mitarbeiterbeteiligungen wettbewerbsfähig aufzustellen, kritisiert Miele. "Wir brauchen dringend eine eigene Anteilsklasse für Mitarbeitende im GmbH-Recht und eine international wettbewerbsfähige Besteuerung auch für Anteilsoptionen." Auf Linkedin gibt sich Miele kämpferisch und schreibt: "Was ich euch schwöre: Wir hören erst dann auf, wenn das Thema ordentlich umgesetzt wurde."

Steuerliche Änderungen gelten auch für KMU

Das neue Gesetz sieht neben dem Freibetrag für Mitarbeiterbeteiligungen unter anderem vor, die Umsatzsteuerbefreiung auf die Verwaltung von Wagniskapitalfonds auszudehnen.

Außerdem ist geplant, insbesondere für Arbeitnehmer Start-ups das Einkommensteuergesetz so zu ändern, dass ihre Einkünfte aus der Übertragung von Vermögensbeteiligungen erst später besteuert werden, in der Regel im Zeitpunkt der Veräußerung, spätestens nach zehn Jahren oder bei einem Arbeitgeberwechsel, wie es im Gesetzentwurf heißt.

Das Gesetz soll auch für Arbeitnehmer von Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gelten und zum 1. Juli in Kraft treten.

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