IDW gewährt Verlängerung bei IFRS9

Wirtschaftsprüfer gehen von erhöhter bilanzieller Risikovorsorge der Banken aus.
Symbolbild | Foto: Colourbox
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Der Bankenfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) verlängert laut einem Fachlichen Hinweis die für die Startquartalsberichte gewährten Erleichterungen. Die am 27. März vermeldeten Hinweise gelten weiterhin - auch im Hinblick auf den Halbjahresabschluss zum 30. Juni 2020.

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