BaFin rüffelt Bank of China wegen Mängeln bei Geldwäscheprävention

Die Finanzaufsicht BaFin hat Mängel in der Geldwäscheprävention der Bank of China, Zweigniederlassung Frankfurt, festgestellt.
Wie die Behörde erst jetzt mitteilte, habe sie Anfang Januar angeordnet, ”innerhalb von sechs Monaten angemessene und geeignete Maßnahmen” zu ergreifen, um die Mängel zu beseitigen.
Defizite in Risikoanalyse und EDV-Monitoring
Bei der Prüfung des Jahresabschlusses habe sich gezeigt, dass das Institut die Vorgaben aus dem Geldwäschegesetz nicht ausreichend beachtet habe. Defizite seien beispielsweise in der Risikoanalyse und im EDV-Monitoring festgestellt worden, welche negative Auswirkungen auf die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hätten.
Die Zweigniederlassung muss der BaFin nun einen schriftlichen Maßnahmenplan vorlegen und laufend über den Stand der Mängelbeseitigung berichten.
Das ”Handelsblatt” hatte bereits 2021 berichtet, dass die Bank of China ins Visier der BaFin geraten sei, nachdem sie sich von ihrem Leiter der Compliance- und Anti-Geldwäsche-Abteilung getrennt hatte. Damals hatte es geheißen, die Behörde habe das Institut angewiesen, einen Dienstleister zu engagieren, um die Einhaltung von Regeln (Compliance) und die Geldwäschebekämpfung zu überwachen. Sie traue dem verbliebenen Personal nicht zu, sich angemessen um die sensiblen Themen zu kümmern.
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