BaFin stellt Entschädigungsfall für North Channel Bank fest
Erst kam das Moratorium der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), dann die Insolvenz - und jetzt stellt die BaFin den Entschädigungsfall für die Mainzer North Channel Bank fest. Das gab die Aufsicht bekannt.
EdB und Einlagensicherungsfonds entschädigen
Laut einer Mitteilung des Bankenverbandes seien Einlagen der Kunden durch das Einlagensicherungsgesetz von der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) bis maximal 100.000 Euro pro Einleger geschützt. Dies gelte auch für auf den Namen der Kunden lautende Sparbriefe. Zudem ersetzt der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) Einlagen bis zur Sicherungsgrenze von 3,268 Millionen Euro pro Einleger.