EU-Ausschuss stellt Gesetzesvorschlag zu angepassten Basel-III-Regelungen vor
Nach langen und teilweise kontroversen Diskussionen ist es jetzt so weit. Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) des Europäischen Parlaments hat in seiner jüngsten Sitzung zahlreiche Änderungen zum Legislativvorschlag der Europäischen Kommission zur Umsetzung von Basel III in der Europäischen Union (EU), dem so genannten Bankenpaket, vorgeschlagen.
Damit ist der Weg geebnet für zeitnahe Verhandlungen über die unterschiedlichen Vorschläge der europäischen Gesetzgebungsorgane, den sogenannten Trilog.
Die Reaktionen der Bankenverbände fallen indes gemischt aus: ”Die Vorschläge des ECON tragen an wichtigen Stellen den Besonderheiten des europäischen Finanzmarktes Rechnung, was wir ausdrücklich begrüßen”, sagt beispielsweise Daniel Quinten, Vorstandsmitglied des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), dem Federführer der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) in diesem Jahr.
Dies betreffe beispielsweise die Übergangsregelung hinsichtlich der Finanzierung von Unternehmen, die über kein Rating einer externen Ratingagentur verfügen, oder die Berücksichtigung der bestehenden Beteiligungsstrukturen in Bankengruppen und Finanzverbünden. ”Kritisch sehen wir jedoch, dass bei anderen bedeutsamen Themen wie der Finanzierung von Immobilien oder Infrastrukturprojekten Regelungen vorgeschlagen werden, die die Kreditvergabe in diesen wichtigen Bereichen erheblich reduzieren könnten”, so Quinten weiter.
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Regelungen zu Kryptoassets unausgereift
Die DK bedauert darüber hinaus, dass der ECON neben der eigentlichen Umsetzung des Baseler Rahmenwerkes zusätzlich vorschlägt, noch unausgereifte Regelungen zur Behandlung von Kryptoassets aufzunehmen, wie der Verband in einer Erklärung schreibt.
Die Änderungsvorschläge des Europäischen Parlaments sorgten dafür, dass Kredite an deutsche Gebietskörperschaften weiterhin nicht mit Eigenkapital unterlegt werden müssen, freut sich Iris Bethge-Krauß, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB).
Kritisch sieht aber auch Bethge-Krauß die Einschränkung des Anwendungsbereichs des Unterstützungsfaktors für Infrastrukturfinanzierungen. Sie rechnet mit einem Anstieg der Kapitalanforderungen für mehr als die Hälfte der neuen solcher Finanzierungen um ein Drittel.
Kleine Institute operativ zu stark belastet
Karolin Schriever, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV), bemängelt überdies noch einen anderen Aspekt: ”Die operativen Belastungen in den Bereichen Meldewesen und ESG-Risiken sind für kleine, nicht komplexe Institute deutlich zu groß bemessen. Hier passen die Proportionen nicht.“
Im ganzen Land müsse die Wirtschaft nachhaltiger werden. Dabei käme es vor allem auf die Institute in den Regionen an. ”Die Sparkassen zählen sehr viele kleine und mittlere Unternehmen zu ihren Kunden. Der Mittelstand ist die besondere Stärke unserer Wirtschaft. Ihn bei der Entwicklung hin zu mehr Nachhaltigkeit zu begleiten, ist uns ein besonderes Anliegen”, sagt Schriever. Die Kräfte vor Ort sollten nicht noch mehr durch administrative Aufgaben ausgebremst werden, fordert sie.
Benachteiligung risikoarmer Finanzierungen
Ausführlich ins Detail geht Vdp-Hauptgeschäftsführer Jens Tolckmitt. Er freut sich über die möglichen Erleichterungen für die risikoarme Wohnimmobilienfinanzierung. Dennoch spart er nicht mit Kritik: ”Ernüchtert sind wir hingegen darüber, dass man sich nur zu Übergangsregelungen in diesen Bereichen durchringen konnte und ebenso risikoarme erstrangige Gewerbeimmobilienfinanzierungen offenbar nicht unter die Privilegierung fallen.” Das werde der Sicherheit dieser Assetklasse nicht gerecht. Insgesamt drohe die Immobilienfinanzierung seinen Worten nach unsachgemäß behandelt zu werden.
Die sich abzeichnenden Erleichterungen für die Behandlung im Output Floor betreffen insbesondere Finanzierungen von Unternehmen, die über kein Rating einer externen Ratingagentur verfügen, sowie Finanzierungen von Wohnimmobilien. Konkret geht es bei letzteren um eine Halbierung des Risikogewichts von 20 Prozent auf zehn Prozent, wenn die Finanzierungen bestimmte zusätzliche Voraussetzungen erfüllen, zum Beispiel einen institutsspezifischen Hard Test mit einer Verlustquote von maximal 0,25 Prozent – bezogen auf das entsprechende Immobilienportfolio einer Bank.
Diese Kapitalentlastung soll jedoch nur bis zum Jahr 2032 gelten, wobei der ECON nun vorgeschlagen hat, die Möglichkeit zu schaffen, diese Übergangsfrist maximal um vier Jahre verlängern zu können.
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”Warum sollte Geschäft, das heute als risikoarm gilt und in zehn oder zwanzig Jahren dieselben ambitionierten Kriterien erfüllt, in Zukunft anders behandelt werden als heute?“, fragt Tolckmitt. Zudem sollten ebenso risikoarme Gewerbeimmobilienfinanzierungen in die Andersbehandlung einbezogen werden.
Nach dem Votum des ECON wird das Europäische Parlament voraussichtlich in seiner nächsten Plenarsitzung über das Bankenpaket abstimmen. Im Anschluss findet in Brüssel der sogenannte Trilog statt, bei dem die EU-Kommission, der Rat der Europäischen Union sowie das Europäische Parlament über ihre jeweiligen Vorschläge zum EU-Bankenpaket verhandeln.