Bundesverfassungsgericht lehnt Anträge gegen EZB-Anleihekaufprogramm ab
Bundesregierung und Bundestag haben nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts dessen Urteil zu Staatsanleihenkäufen der Europäischen Zentralbank (EZB) ordnungsgemäß umgesetzt. "Es ist nicht ersichtlich, dass sie dabei ihren Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum überschritten haben", teilte das Gericht am Dienstag in Karlsruhe mit.
Der Zweite Senat verwarf daher zwei Anträge auf Erlass einer sogenannten Vollstreckungsanordnung als unbegründet. Außerdem seien die Anträge unzulässig, weil sie über die Sach- und Rechtslage hinausgingen, hieß es weiter.
Zuvor über EuGH-Vorabentscheidung hinweggesetzt
Das Gericht hatte vor einem Jahr Staatsanleihenkäufe der EZB beanstandet und sich zum ersten Mal über eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hinweggesetzt. Mit dem 2015 gestarteten Kaufprogramm PSPP zur Ankurbelung von Inflation und Konjunktur überspanne die Notenbank ihr Mandat für die Geldpolitik.
Prüfung der Verhältnismäßigkeit
Die Richter verpflichteten Bundesregierung und Bundestag, für eine weitere Beteiligung der Bundesbank darauf hinzuwirken, dass die EZB nachträglich prüft, ob die milliardenschweren Käufe verhältnismäßig sind. Dafür bekamen sie drei Monate Zeit. Der ehemalige CSU-Politiker Peter Gauweiler und eine Klägergruppe um den früheren AfD-Chef Bernd Lucke sahen das als nicht erfüllt an und erzwangen eine Überprüfung durch das Gericht.
Das Verfahren birgt deshalb so viel Sprengstoff, weil sich Karlsruhe mit seinem Urteil offen gegen den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gestellt hatte. Die EU-Kommission prüft deshalb noch, ob sie ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleitet.