
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) hat zehn Smartphone-Banken unter die Lupe genommen und stellt fest: die Entgeltinformationen sind entweder gar nicht oder nur sehr unzureichend vorzufinden.
Die Entgeltinformation zählt zum Zahlungskontengesetz (ZKG) und sieht vor, dass in einem kurz gehaltenen, eigenständigen Dokument Informationen über Gebühren aufgelistet werden. Es soll dazu dienen, dass Verbraucher Zahlungskonten leicht vergleichen können. Die BaFin stellt hierfür ein Muster bereit.
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