BaFin sieht Höhe von Prämien und Provisionen für Restschuldversicherungen weiterhin kritisch

Die Finanzaufsicht BaFin sieht die Höhe von Prämien und Provisionen für Restschuldversicherungen weiterhin kritisch. Bei der Prämienhöhe sei es zu keinen Verbesserungen für Verbraucher gekommen, heißt es in einer am Dienstag (1. September) veröffentlichten Untersuchung der Finanzaufsicht. "Die BaFin-Untersuchung zur Restschuldversicherung zeigt, dass Provisionen und Prämien weiter hoch sind", sagte Verbraucherschützerin Dorothea Mohn.
Verbraucherschützer fordern Provisionsdeckel
"Damit bleibt der Fehlanreiz zum Verkauf der Restschuldversicherung erhalten und die Versicherung im Verhältnis zu anderen Versicherungen überteuert", sagte die Expertin vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), die auch Vorsitzende des bei der BaFin angesiedelten Verbraucherbeirates ist. "Das Einzige, was in einem ersten Schritt kurzfristig hilft, ist der Provisionsdeckel."
Wer einen Kredit aufnimmt, bekommt häufig dazu eine Restschuldversicherung angeboten. Diese springt ein, wenn der Darlehensnehmer arbeitsunfähig oder arbeitslos wird, oder stirbt. Verbraucherschützer fordern seit längerem eine Reform und kritisieren die Versicherung als zu teuer.
Die Finanzaufsicht BaFin hatte bereits bei einer Untersuchung 2017 festgestellt, dass Versicherer den Kreditinstituten für die Vermittlung von Restschuldversicherungen hohe Provisionen von zum Teil mehr als 50 Prozent der Versicherungsprämie zahlten. Trotz öffentlicher Debatte und des Gesetzentwurfs für einen Provisionsdeckel sei es in der Praxis "noch nicht in nennenswertem Umfang zu Veränderungen bei den Provisionszahlungen gekommen", heißt es in der aktuellen Untersuchung.
Das Bundesfinanzministerium hatte im Frühjahr 2019 vorgeschlagen, Provisionen beim Vertrieb von Kapitallebensversicherungen und Restschuldversicherungen zu deckeln. Die Abschlussprovision bei Restschuldversicherungen soll auf maximal 2,5 Prozent der Darlehenssumme begrenzt werden.
Nachholbedarf bei Gestaltung des Freiwilligkeitshinweises
Der Abschluss einer Restschuldversicherung ist freiwillig. Zwar weisen die untersuchten Kreditinstitute und Versicherer der BaFin zufolge weit überwiegend in ihren Vertragsunterlagen darauf hin. Doch der Hinweis ist aus Sicht der Aufsicht nicht immer deutlich genug. Die Behörde sieht Nachholbedarf bei der "optischen Gestaltung des Freiwilligkeitshinweises an exponierter Stelle".
Dass Verbrauchern mit geringerer Kreditwürdigkeit generell häufiger Restschuldversicherungen verkauft werden als Kunden mit besserer Bonität, konnte die Bafin dagegen nicht feststellen.
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