N26 wird jetzt von zwei Sonderbeauftragten der BaFin überwacht

N26 muss eine Strafe von 4,25 Mio. Euro für eine Reihe verspäteter Geldwäschemeldungen zahlen und das Neugeschäft der Neobank wird von der BaFin gedeckelt. Soweit, so bekannt, hatte das Fintech doch selbst bei der Verkündung seiner letzten Finanzierungsrunde die Einschränkungen durch die Aufseher bekannt gegeben.
N26 holt sich frisches Geld - und deckelt das Neugeschäft
Doch die Maßnahmen der BaFin gegen N26 sind drastischer als von der Neobank berichtet. Denn wie die BaFin auf Nachfrage bestätigte, schickt sie N26 bereits den zweiten Sonderbeauftragten ins Haus. Schon im Mai hatte sie für die Berliner Neobank einen solchen Aufseher bestimmt, um die Fortschritte bei der Verbesserung in der Geldwäscheprävention zu überwachen.
Nun entsendet die BaFin mit dem zweiten Sonderbeauftragten einen weiteren Aufpasser, der sicherstellen soll, dass N26 auch die von der BaFin identifizierten Mängel im Risikomanagement abstellt. Insbesondere in den Bereichen Informationstechnologie und Auslagerungsmanagement hat die Neobank laut den Aufsehern hier akut Probleme.
Hintergrund sind die gravierenden Mängel in der Organisation sowie bei der Bekämpfung von Geldwäsche und anderen illegalen Geschäften, die die BaFin bei N26 seit Monaten anmahnt. Den Grund für die Probleme haben die Aufseher ebenfalls ausgemacht: Die Mängel ”liegen im starken Wachstum der Bank begründet”, so die Behörde.
Beschränkung des Neugeschäfts
Zudem konkretisiert die BaFin, welche Beschränkungen sie N26 auferlegt hat, um das Neugeschäft zu deckeln - damit sich die Neobank ganz der Wiederherstellung der ”ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation” widmen kann.
Die kleine Hilfestellung der Aufseher: Das Wachstum mit Neukunden wird auf 50.000 pro Monat begrenzt - N26 selbst hatte Mitte Oktober von einer Begrenzung von 50-70.000 gesprochen. Zudem wird das Volumen an Immobilienforderungen beschränkt: Der Forderungswert an durch Immobilien besicherten Risikopositionen darf maximal 500 Mio. Euro betragen. Diese Begrenzung schließt alle Länder ein, in denen die N26 Bank GmbH tätig ist. Die Anordnung ist erst seit dem 6. November bestandskräftig.
Konzentration auf die Mängelbeseitigung
”Die Wachstumsbeschränkung erlaubt der N26 Bank GmbH, ihre Ressourcen auch zur Stärkung der Kundenidentifikationsprozesse, des Transaktionsmonitorings und des Verdachtsmeldewesens verstärkt einzusetzen”, schreibt die BaFin zur Begründung der getroffenen Maßnahmen.
Wie schnell N26 die beiden Sonderbeauftragten wieder loswerden kann, hängt vom Fortschritt bei der Mängelbeseitigung ab: Dann könnten die ”risikomindernden Maßnahmen nach Überprüfung der BaFin und in Abstimmung mit dem Sonderbeauftragten stufenweise angepasst werden”, verspricht die Behörde. Dass die BaFin nun so deutliche Worte findet, liegt wohl auch daran, dass sie sich nicht erst seit gestern mit den Problemen bei der Berliner Neobank beschäftigt.
Verwandte Artikel:
N26 zahlt Millionenstrafe an die BaFin
Für Abonnenten
Das steckt hinter der Rekordstrafe für N26
Für Abonnenten