Wie die Schweizer FINMA Stablecoins prüft

Die eidgenössische Finanzmarktaufsicht geht nach dem Prinzip "same risks, same rules" vor. Steuerrechtliche, wettbewerbsrechtliche oder datenschutzrechtliche Fragen unterliegen nicht der Prüfung durch die FINMA
Stempel mit Libra-Aufschrift | Foto: picture alliance/Bildagentur-online
Stempel mit Libra-Aufschrift | Foto: picture alliance/Bildagentur-online

Wie berichtet, hat die Libra-Association am Donnerstag ein Zulassungsverfahren für Zahlungssysteme bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) angestoßen.

Bei der aufsichtsrechtliche Behandlung von sogenannten Stablecoins folgt die Behörde ihrem bisherigen Ansatz im Bereich von Token, schreibt die Schweizer Behörde in einer ersten Einschätzung des Libra-Projekts aus dem November 2019. Der Fokus liege auf der wirtschaftlichen Funktion und dem Zweck eines Token ("substance over form").

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