Der Streit um Verwahrentgelte erreicht den Bundesgerichtshof
Die Niedrigzinsphase ist vorbei, doch der Streit um die sogenannten Verwahrentgelte, die viele Institute in dieser Zeit erhoben haben, beschäftigt die Gerichte nach wie vor. Verbraucherschützer haben landauf, landab Banken und Sparkasen verklagt, die Negativzinsen erhoben hatten. Doch der Erfolg war wechselhaft: Mal haben die Finanzinstitute gewonnen, dann wieder die Verbraucherschützer. Nun soll der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, Deutschlands oberstes Zivilgericht, das letzte Wort haben.
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