Deutsche Kreditwirtschaft lehnt EU-Gesetzentwurf zur Einlagensicherung ab
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat ein bereits im April vorgestelltes Legislativpaket der Europäischen Kommission zum Krisenmanagement und zur Einlagensicherung in einem Positionspapier abgelehnt.
Ziel des Paketes aus Brüssel ist, die Vorgaben zur Abwicklung von Instituten und zur Einlagensicherung umfassenden Änderungen zu unterwerfen. Konkret von den Änderungen betroffen wären die Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Instituten (BRRD), die Verordnung über den einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRMR) und die Einlagensicherungsrichtlinie (DGSD).
So sollen mittlere und kleinere betroffene Institute in das Abwicklungsregime involviert werden - insbesondere durch eine Ausweitung der Definition des öffentlichen Interesses. Die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen durch nationale Einlagensicherungssysteme soll ebenfalls erleichtert werden.
Beschränkung von Einlagensicherungsystemen
Die Möglichkeiten von Einlagensicherungssystemen, den Ausfall eines Kreditinstituts durch präventive Maßnahmen zu verhindern oder alternative Maßnahmen durchzuführen, sollen nach Angaben der DK dagegen substanziell beschränkt werden.
Die Einbeziehung von mittleren und kleinen Instituten sei nach Angaben der Bankenlobbyisten ein Paradigmenwechsel. Dieser sei ”in der Sache nicht gerechtfertigt und würde die betroffenen Institute unverhältnismäßig administrativ wie finanziell belasten”, heißt es in der Erklärung. Letztlich werde dadurch überdies mittelfristig auch der Bestand kleinerer und mittlerer Institute mit klassischem Geschäftsmodell gefährdet.
Kritik an Kofinanzierung durch Einlagensicherungsmittel
Auch die Kofinanzierung durch Einlagensicherungsmittel ist der DK ein Dorn im Auge. Insbesondere im Zusammenspiel mit der vorgesehenen – im Widerspruch zum Mandat stehenden – Ausweitung des Einlegerschutzes auf ungeschützte Einlagen könne sich dies gravierend auf den Finanzierungsbedarf auswirken und eine finanzielle Auszehrung der Einlagensicherungssysteme zur Folge haben, schreibt die Deutsche Kreditwirtschaft.
Und schließlich gefährde ”die Aufgabe der bewährten Vorrangstellung von Einlagensicherungssystemen in der Insolvenz die Finanzierung der Einlagensicherung und damit das Vertrauen der Einleger in die Sicherungssysteme”, wie es in dem Positionspapier heißt.