Berger zieht auch gegen Wiesbadener Urteil vor den Bundesgerichtshof

Im zweiten Prozess gegen eine der Hauptfiguren des Cum-Ex-Skandals war der Anwalt zu mehr als acht Jahren Haft verurteilt worden. Insgesamt droht ihm ein Gefängnisaufenthalt von bis zu 15 Jahren.
Hanno Berger | Foto: picture alliance/dpa | Arne Dedert
Hanno Berger | Foto: picture alliance/dpa | Arne Dedert
dpa

Der Cum-Ex-Architekt Hanno Berger zieht nach seiner Verurteilung zu mehr als acht Jahren Haft vor den Bundesgerichtshof (BGH). Man habe nach dem Urteil des Landgerichts Wiesbaden noch am selben Tag Revision eingelegt, teilte sein Anwalt Jürgen Graf der Deutschen Presse-Agentur mit. 

Cum-Ex-Mastermind Hanno Berger zu mehr als acht Jahren Haft verurteilt

Graf, der früher selbst BGH-Richter und dort zuletzt stellvertretender Vorsitzender des 1. Strafsenats war, vertritt Berger auch bei der Revision gegen das Cum-Ex-Urteil des Landgerichts Bonn vom Dezember beim BGH in Karlsruhe. Graf gilt als Spezialist für Revisionen.

Berger zu acht Jahren und drei Monaten Haft verurteilt

Berger war jüngst in Wiesbaden im milliardenschweren Cum-Ex-Steuerskandal zu einer Haftstrafe von acht Jahren und drei Monaten wegen Steuerhinterziehung in drei Fällen verurteilt worden. Zudem sollen aus Bergers Vermögen Taterträge von knapp 1,1 Millionen Euro eingezogen werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hatte Berger vorgeworfen, von 2006 bis 2008 bei Aktiendeals mitgewirkt zu haben, die zu unberechtigten Steuerrückerstattungen von 113 Millionen Euro führten.

Das Landgericht Bonn verhängte eine Haftstrafe von acht Jahren gegen Berger. Damals ging es laut Gericht um einen Steuerschaden von 276 Millionen Euro. Die beiden Urteile können nachträglich zu einer Gesamtstrafe verrechnet werden. Dann drohen Berger bis zu 15 Jahre Gefängnis. Dazu müssen die Urteile aber rechtskräftig sein.

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