Geno-Banken: Wer sich als Aufsichtsrat schlau machen will, hat viele Optionen

Auf Anfrage von FinanzBusiness äußern sich der Verband der Sparda-Banken und der Genossenschaftsverband zu den Möglichkeiten für Aufsichtsräte, auf dem Laufenden zu bleiben.
Logo einer Spardabank. | Foto: picture alliance / Fotostand | Fotostand / Freitag
Logo einer Spardabank. | Foto: picture alliance / Fotostand | Fotostand / Freitag

Mitglieder eines Aufsichts-, Verwaltungs- oder Beirats haben für lebenserhaltende und prosperierende Maßnahmen des von ihnen überwachten Unternehmens zu sorgen. Als Wächter über die Vorstände kommt ihnen die Aufgabe zu, zu kontrollieren, ob Entscheidungen im Einklang mit regulatorischen Vorgaben sind, ob unternehmerische Entscheidungen des Vorstands mit einer angemessenen Risiko-Abwägung erfolgen und ob beispielsweise bei der Abwicklung von Problemkrediten alle Schritte des Vorstands im Einklang mit den Gesetzesvorgaben erfolgten.

Um effektiv als Wächter und Kontrolleure zu wirken, müssen Aufsichtsräte stets auf dem aktuellen Stand sein, was die Vorgaben der BaFin oder auch des Europäischen Finanzaufsichtssystems (ESFS) angeht.

Insbesondere bei kleinen und mittelständischen Finanzinstituten ist das Wissen um die Vorgaben des Gesetzgebers allerdings nicht sehr breit gestreut. Ralf Jasny, Professor für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Finanzdienstleistungen an der Frankfurt University of Applied Sciences sagt gegenüber FinanzBusiness bezogen auf Sparkassen-Gremien: ”Mir würde schon genügen, wenn zumindest einer im Verwaltungsrat säße, der etwas vom Bankgeschäft versteht und Sparringspartner gegenüber den Vorständen sein könnte, die ja beaufsichtigt werden sollen. Wie soll jemand über Risiken, Derivate etc. urteilen können, wenn er sich darin nicht auskennt?”

Den gestiegenen Sachkunde-Bedarf haben die Geno-Banken in Deutschland offenbar erkannt. Gegenüber FinanzBusiness erklärt ein Sprecher des Genossenschaftsverbands mit Zentralsitz in Neu-Isenburg: ”Der Aufsichtsrat als Ganzes und alle seine Mitglieder müssen die erforderliche Sachkunde für ihre Tätigkeit in all ihren Facetten fortlaufend sicherstellen. Maßgeblich hierfür ist das ’BaFin-Merkblatt zu den Mitgliedern von Verwaltungs- oder Aufsichtsorganen’ vom 29.12.2020. ”

Neu: Der Fit und Proper Test

Seit etwa einem halben Jahr stehe auch ein Online-Evaluierungsverfahren (Fit und Proper Test) zur Verfügung. Dabei erfolge eine Eignungsbewertung mittels Online-Scorecard. Diese ermögliche eine Selbsteinschätzung aller Aufsichtsratsmitglieder mittels Online-Befragung. 

Das Dienstleistungsangebot der GenoAkademie für die Aufsichtsräte wird von den Mitgliedsbanken im Genossenschaftsverband ”intensiv genutzt”. 

In exklusiver Kooperation mit der Hamburger Directors Academy biete die GenoAkademie ein digitales Portal zur Aus- und Fortbildung von Aufsichtsratsmitgliedern in Genossenschaftsbanken an. ”Die Inhalte werden laufend qualitätsgesichert aktualisiert, damit wird eine zeitnahe und ressourcenoptimierte Online-Qualifizierung für Aufsichtsräte ermöglicht. Im Rahmen eines Blended-Learning Konzeptes können diese Inhalte dann in Präsenzseminaren vertieft und auf die Ist-Situation des jeweiligen Genossenschaft transformiert werden”, so der Verbandssprecher.

Eine Sprecherin des Verbands der Sparda-Banken sagte gegenüber FinanzBusiness: ”Der Verband bietet für die amtierenden Aufsichtsräte der Sparda-Banken aller Erfahrungsstufen diverse Schulungen nach den gesetzlichen Anforderungen an. Die Schulungen umfassen neben den gesetzlichen und aktuellen Themen auch die auf das Geschäftsmodell der Sparda-Banken zugeschnittenen Schwerpunkte.” Die Schulungsangebote des Verbandes für Aufsichtsratsmitglieder würden durch die Mitgliedsbanken umfassend und regelmäßig genutzt. Unterschiedliche Formate über digitale Lernplattformen oder in Präsenz vermittelten ”vollumfängliches Wissen” zu den Aufgaben, Rechten und gesetzlichen Pflichten in der Funktion.

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