Verbraucherschützer sehen Kontenvergleich-Website bei der BaFin gut aufgehoben

Die Aufsichtsbehörde könne einen objektiven Produktvergleich leisten, findet der Verbraucherzentrale Bundesverband. Die Deutsche Kreditwirtschaft hat indes einige Kritikpunkte.
Künftig soll die BaFin eine Kontenvergleichs-Website betreiben. | Foto: picture alliance / Zoonar | stockfotos-mg
Künftig soll die BaFin eine Kontenvergleichs-Website betreiben. | Foto: picture alliance / Zoonar | stockfotos-mg

Das Bundesfinanzministerium belebt in seinem Entwurf für das ”Zukunftsfinanzierungsgesetz” eine alte Idee wieder: Es soll einen gesetzlich zertifizierten Girokontenvergleich geben. Betreiben soll das Angebot dieses Mal allerdings die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Im Jahr 2021 war ein erster Anlauf für einen Kontenvergleich gescheitert: Check24 hatte die Vergleichswebsite nach nur fünf Monaten wieder vom Netz genommen, weil Verbraucherschützer geklagt hatten.

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