Bundesgerichtshof: Zinsen können nicht negativ werden

Geklagt hatte das Land Nordrhein-Westfalen. Der Bundesgerichtshof gab allerdings der Bank Recht. Bei einer Schuldschein-Konstruktion war der Zinssatz ins Negative gerutscht.
Jürgen Ellenberger, Vorsitzender Richter des elften Zivilsenats am BGH | Foto: picture alliance/dpa | Uli Deck
Jürgen Ellenberger, Vorsitzender Richter des elften Zivilsenats am BGH | Foto: picture alliance/dpa | Uli Deck
dpa

Das Land Nordrhein-Westfalen bekommt im Streit mit einer Bank keine sogenannten Negativzinsen aus einem Schuldscheindarlehen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies die Revision jetzt zurück. Der Vorsitzende Richter des elften Zivilsenats am BGH, Jürgen Ellenberger, sagte, Zins sei im Rechtssinn Entgelt für den Gebrauch von zeitweise überlassenem Geld. ”Nach dieser Definition kann ein Zins, weil er ein Entgelt ist, nicht negativ werden.” Es bleibe dabei, dass bei einem Darlehensvertrag der Kreditnehmer der Zahler des Zinses sei. Dieses Prinzip werde nicht durch Negativzinsen umgekehrt, sagte Ellenberger.

Nordrhein-Westfalen wollte 160.000 Euro zurück

In dem Verfahren ging es um fünf gleichlautende Schuldscheine über je 20 Mio. Euro, die das Land NRW der Rechtsvorgängerin der DZ Hyp AG ausgestellt hatte. Vereinbart wurde im Jahr 2007 ein Zinssatz von höchstens fünf Prozent, der nach einer festgelegten Formel um einen schwankenden Referenzzinssatz berechnet werden sollte. Eine Untergrenze wurde in den Verträgen nicht festgehalten. Im letzten Jahr der Laufzeit ab März 2016 ergab sich daraus ein negativer Wert. Das Land NRW forderte insgesamt knapp 160.000 Euro von der Bank.

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