Das Provisionsverbot ist wohl doch noch nicht vom Tisch

Ein Gesetzentwurf zur Kleinanlegerstrategie sieht entsprechende Verschärfungen vor. Ein Komplettverbot kommt aber zunächst erstmal nicht.
EU-Flaggen vor Berlaymont-Gebäude, dem Sitz der Europäischen Kommission in Brüssel. | Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress | Dwi Anoraganingrum/Geisler-Fotop
EU-Flaggen vor Berlaymont-Gebäude, dem Sitz der Europäischen Kommission in Brüssel. | Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress | Dwi Anoraganingrum/Geisler-Fotop

Das umstrittene Provisionsverbot ist offenbar nicht vom Tisch. Der Börsen Zeitung liegt ein entsprechender Gesetzentwurf der EU-Kommission für die Kleinanlegerstrategie vor. Dieser enthält einige strengere Regeln für Finanzberater, aber zunächst kein flächendeckendes Komplettverbot von Provisionen.

Nach drei Jahren auf Wiedervorlage

Interessenkonflikte in der Finanzberatung will die EU-Institution erst einmal mit milderen Mitteln verringern. Sollte dieses Ziel aber nicht erreicht werden, geht es wieder von vorne los: Ein Komplettverbot von Provisionen kommt nach drei Jahren auf Wiedervorlage.

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Vor allem EU-Finanzmarktkommissarin Mairead McGuinness hatte sich vehement dafür eingesetzt, Provisionen für den Verkauf von Finanzprodukten EU-weit zu verbieten. Banken, Sparkassen, Versicherungen und Finanzberatern hatten sich mit Händen und Füßen dagegen gewehrt - ebenso etliche EU-Staaten. Verbraucherschützer allerings sind nicht zufrieden: ”Die Finanzlobby hat sich in Brüssel durchgesetzt“, kritisiert die Bürgerbewegung Finanzwende gegenüber der Börsen Zeitung.

Die EU-Kommission begründet ihren Verzicht indes auf ein umfassendes Provisionsverbot mit einer internen Folgenabschätzung. Ein Komplettverbot wäre zwar ”die wirksamste Maßnahme, um potenzielle Interessenkonflikte zu beseitigen oder erheblich zu verringern“. Zu erwarten seien jedoch ”erhebliche und plötzliche Auswirkungen auf die bestehenden Vertriebssysteme, deren Folgen schwer vorhersehbar sind”. So steht es im Gesetzentwurf. 

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Die Folge ist nun offenbar eine Art Provisionsverbot light. Künftig soll keine Provision mehr fließen, wenn Depotbanken oder andere Finanzdienstleister eine Wertpapierorder bloß ausführen, ohne dass damit eine Beratung einhergeht. Darüber hinaus will sie strengere Regeln zur Offenlegung und Vermarktung, Eignung und Angemessenheit von Produkten sowie striktere Vorgaben für Beratung und Produktverwaltung. 

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